FFP2-Maske, Medizinische Maske, Gastronomie, Café, Kaffee, 2G, 3G, Corona, © Matthias Bein - dpa-Zentralbild / dpa (Symbolbild)

Schon bald keine Kontaktnachverfolgung in Restaurants und Cafés mehr

Wer in Baden-Württemberg etwas zu Essen oder ein Getränk in einem Restaurant oder Café bestellen möchte, muss dafür voraussichtlich schon bald keine Kontaktdaten mehr bei der Bedienung hinterlegen und sich auch nicht mehr vorher mit Apps einchecken. Die grün-schwarze Landesregierung hat am Montag (31.01.2022) angekündigt, dass sie in Zukunft nicht nur auf die Luca-App in der Gastronomie verzichten möchte, sondern die Wirte künftig gar keine Kontaknachverfolgung mehr betreiben müssen.

Das Sozialministerium geht davon aus, dass sich das Kabinett in der kommenden Woche mit einer entsprechenden Änderung befassen und die neuen Regeln schon bald auf den Weg bringen wird. Momentan sind die Behörden noch dabei, die finalen Details auszuarbeiten.

Ein Ministeriumssprecher begründet das Umdenken damit, dass die Strategie zur Kontaktnachverfolgung in der Pandemie inzwischen ganz grundsätzlich eine andere sei als noch vor einigen Monaten. Seit Oktober 2021 kann etwa auch die Corona-Warn-App des Bundes zum Check-In bei der Gastronomie genutzt werden.

Damit hatte sich die Warnung schon mehr in den Verantwortungsbereich jedes einzelnen Bürgers verlagert. Außerdem würden sich die Gesundheitsämter im Land seit letztem November nur noch auf größere Ausbruchsgeschehen und auf den Schutz gefährdeter Gruppen konzentrieren, wie etwa in Alten- und Pflegeheimen. Grund dafür sei auch die generell sehr hohe Auslastung der Gesundsheitsämter gewesen.

In der vergangenen Woche hatte die Landesregierung dann angekündigt, dass der Vertrag mit dem privaten Anbieter der Luca-App Ende März nicht mehr verlängert werden soll. An ihre Stelle soll im Alltag stärker die Corona-Warn-App rücken, über die Nutzer auch eine Warnung über einen potenziell gefährlichen Kontakt ohne zusätzliches Eingreifen der Gesundheitsbehörden erhalten. Bei der Luca-App mussten die Ämter solche Risikobegegnungen erst überprüfen.

Bislang müssen Gäste in Restaurants oder Cafés in Baden-Württemberg ihre Kontakte hinterlegen, um so mögliche Infektionsketten brechen zu können. Dazu greifen die meisten bislang auf Apps wie Luca oder die Corona-Warn-App zurück. Zudem gilt in der Gastronomie weiterhin eine 2G-Regelung. Es muss also ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt werden. Die Pflicht für einen aktuellen Test und die Sperrstunde um 22.30 Uhr sind bereits in der vorigen Woche weggefallen.

dpa / (fw)