Hussein K, Dreisammord, Freiburg, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Staatsanwalt fordert Höchststrafe für Dreisammord-Angeklagten Hussein K.

Der Mordprozess steht damit nun kurz vor einem abschließenden Urteil

Im Fall der an der Dreisam missbrauchten und getöteten Studentin Maria L. wurden heute vor dem Freiburger Landgericht am Freitag (09.03.2018) die ersten Plädoyers gehalten. Nachdem die Beweisaufnahme bereits nach dem letzten Verhandlungstag abgeschlossen wurde, hat nun zunächst die Staatsanwaltschaft ihre Sicht der Dinge zusammengefasst und ein Strafmaß für den Angeklagten Hussein K. gefordert. Am darauffolgenden Montag ist dann sein Verteidiger dran.

Angeklagter willigt in öffentliche Verlesung der Plädoyers ein

Die Plädoyers sollten beide Seiten zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit halten, hatte das Gericht bereits vor mehreren Wochen angekündigt. Diese Entscheidung hätte mit Fragen des Persönlichkeitsschutzes zu tun. Tatsächlich hat K. am Vormittag dann aber zugestimmt, dass die anwesenden Beobachter und Pressevertreter doch dabei im Saal bleiben dürfen. Das gilt in besonderem Maße auch für seine möglichen Schlussworte.

Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gefordert

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger werfen dem jungen Mann vor, im Oktober 2016 nachts die 19-jährige Studentin auf ihrem Nachhauseweg von einer Party angegriffen, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sich anschließend an ihr vergangen zu haben.

Im Anschluss soll er die weiterhin ohnmächtige Maria im Wasser der Dreisam abgelegt haben, wo sie schließlich ertrunken ist. Deshalb fordert die Anklageseite jetzt lebenlange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte sei gefährlich für die Allgemeinheit, so Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Er sieht ein hohes Rückfallrisiko und hält es für wahrscheinlich, dass weitere Straftaten gegen junge Frauen folgen, falls er auf freiem Fuß bliebe.

Außerdem kritisiert Berger, dass Hussein K. den Prozess durch viele Lügen erschwert hätte, berichtet die ARD: Vor allem über sein Alter soll er immer wieder bewusst falsche Aussagen gestreut haben.

Langes Rätselraten über das genaue Alter von Hussein K.

Bis zuletzt hatte es über das genaue Alter des Angeklagten widersprüchliche Angaben gegeben. Mehrere Gutachter kamen auf verschiedene Wege zu dem Schluss, dass er zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Kapitalverbrechens bereits volljährig gewesen sein müsste. Bei seiner Einreise nach Deutschland hatte er sich als minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan ausgegeben - nach eigener Aussage auch deshalb, um einen besseren Schutz von den Behörden zu erhalten.

Nach ersten Medienberichten deutet vieles darauf hin, dass Hussein K. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Sollte ihn das Gericht dann wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung für schuldig befinden, drohen ihm lebenslange Haft, wahrscheinlich auch mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil wird voraussichtlich am 22. März fallen.

(fw)