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Richter halten Staubbelastung durch Betonwerk in Freiburg für erträglich

Bei dem Rechtsstreit ging es um Staub, Lärm und weitere Beschwerden

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Dienstag (28.01.2020) die Klagen zweier Anlieger gegen die Baugenehmigung für das neue Transportbetonwerk im Freiburger Gewerbegebiet Haid zurückgewiesen. Sie hatten sich beschwert, weil sie den Betrieb für eine dicke Staubschicht verantwortlich machen, die offenbar regelmäßig ihre Hausfassaden, Grundstücke und Autos überzieht.

Außerdem ging es bei der Klage um mutmaßlichen Lärm durch den Lieferverkehr, sowie darum, dass das Betonwerk nicht in das Baugebiet passen würde. Im Vorfeld hatten sich in verschiedenen Medien unter anderem ein angrenzender Autolackierer und ein Sportwagenhändler öffentlich über Staub und Lärm beschwert.

Gericht hält Betonwerk im Gewerbegebiet für zulässig

Die zuständigen Richter haben das am Ende anders gesehen. Sie halten das Transportbetonwerk im Gewerbegebiet für zulässig. Weil von ihnen normalerweise keine allzu große Belästigung ausgeht, müssen solche Werke nicht zwangsweise in reine Industriegebiete ausweichen, so das Urteil. Das neue Anlage auf der Haid wurde auf eine bestehende gebaut, die teilweise noch aus den 1970ern stammte.

Dabei wurden nach Überzeugung des Gerichts alle Beton-Anlagenteile auch fachgerecht umbaut oder ummantelt, um die Staub-Belastung gering zu halten. Nach einem vorliegenden Gutachten wurden seitdem sowohl die Lärmrichtwerte als auch die Immissionswerte für Feinstaub und Staubniederschlag eingehalten - selbst nach sechs Störfällen seit 2017 blieben die Grenzwerte demnach noch im Rahmen.

Offenbar hatten Bedienfehler diese Zwischenfälle ausgelöst. Hier soll der Betreiber in Zukunft Abhilfe schaffen und seine Mitarbeiter besser schulen, geht aus dem schriftlichen Urteil hervor.

Kläger können Urteil beim Verwaltungsgerichtshof anfechten

Das Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Kläger können innerhalb des nächsten Monats versuchen, vor die nächste juristische Instanz zu ziehen. Dabei handelt es sich um den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

(fw)