Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Revisionsverfahren zum Staufener Missbrauchsfall: Sicherungsverwahrung für Täter

Verurteilter Spanier bereut Taten und beklagt Haftbedingungen

Im Prozess um den jahrelangen sexuellen Missbrauch eines neunjährigen Jungen aus Staufen, den Mutter und Stiefvater im Internet für Geld angeboten hatten, wurde das Urteil gegen einen der verurteilten Männer nachträglich verschärft. Ein Spanier, der das Kind zwischen 2016 und 2017 insgesamt 14 Mal missbraucht hat, war im ersten Prozess zu zehn Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im Revisionsprozess, den die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof angestrengt hatte, korrigierte das Freiburger Landgericht das Urteil am Dienstag (24.11.2020) und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Insgesamt acht Täter waren im Staufener Missbrauchsfall zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden - die meisten von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der verurteilte Spanier zeigte im Prozess Reue ob seiner Taten, klagt aber auch über die Haftbedingungen. Er lebe in ständiger Angst vor seinen Mithäftlingen, so der 35-Jährige.

Mit dem Mittel der Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit vor Straftätern geschützt werden, die nach verbüßter Haftstrafe weiterhin als besonders gefährlich gelten.

(br)