Martin Horn, Oberbürgermeister, Freiburg, Wahl, © Patrick Seeger - dpa

Revision gegen Urteil im Staufener Missbrauchsfall eingelegt

Erst am Mittwoch hat das Gericht den Mann verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Revision im Falle eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Bundeswehrsoldaten eingelegt. Das hat ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Dienstag (22.05.2018) bekanntgegeben.

Am vergangenen Mittwoch hat das Gericht den 50-jährigen Soldaten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zur Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Der Mann hatte gestanden, im vergangenen Jahr einen heute neunjährigen Jungen aus Staufen zweimal vergewaltigt zu haben. Dafür soll er der Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten Geld gezahlt haben.

Staufener Missbrauchsfall zählt als einer der schwersten in Baden-Württemberg

Es ist das zweite Urteil im Staufener Missbrauchsfall, der Anfang des Jahres bekannt wurde und als einer der schwersten in Baden-Württemberg gilt. Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Sein Verteidiger hingegen forderte vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12.500 Euro Schmerzensgeld.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter und ihr Lebensgefährte sollen dafür verantwortlich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg.

(gm)