Urlaub, Reise, Flughafen, Kurztrip, Ferien, Auszeit, Reisebüro, © Sebastian Kahnert - dpa (Symbolbild)

Reisen innerhalb von Europa soll bald wieder deutlich einfacher werden

Wir klären hier für Sie, auf welche Corona-Regeln Sie sich bei Ihrem Urlaub 2022 einstellen müssen

Normalerweise sind die ersten drei Monate des neuen Jahres die Zeit, an der die Reisebüros und Urlaubsportale den meisten Zulauf haben. Doch wie ist das 2022 bei Ihnen: Haben Sie eigentlich schon Ihren Sommerurlaub gebucht? Oder vielleicht wollen Sie ja im Frühjahr über Ostern für ein paar Tage ins Warme fahren oder haben einen Städtetrip geplant? Oder wollen Sie mit der Buchung momentan lieber noch etwas abwarten?

Bei der aktuellen Corona-Lage ist es nach wie vor nicht leicht, da den Überblick zu behalten, was Sie für Ihre Reise alles beachten müssen. Wir von baden.fm möchten Ihnen bei Ihrer Urlaubsplanung 2022 helfen und Ihnen durch das Reisechaos helfen.

So unübersichtlich ist die Lage in den verschiedenen Ländern bisher

Für komplett Europa gilt aktuell wieder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Urlauber sollten damit grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen beachten und brauchen in den allermeisten Fällen auch weitere Nachweise über negative Tests, Corona-Impfungen oder durchgemachte Covid-19-Infektionen. Was Sie als Reisender aber genau vorlegen müssen, unterscheidet sich von Land zu Land - auch deshalb, weil Deutschland mittlerweile von manchen Regierungen als Risikogebiet eingestuft wird und von anderen nicht.

Während Frankreich von ungeimpften Urlaubern mit negativem Testergebnis beispielsweise keine zusätzliche Quarantäne verlangt, müssen sie sich in Italien in aller Regel noch fünf Tage lang isolieren. Und auch beim Ausfüllen von Einreise-Formularen gibt es deutliche Unterschiede. In manchen Reiseregionen fällt dieser Papierkram komplett weg, Spanien verlangt aber hingegen einen QR-Code, den es nur nach einmaliger Online-Registrierung gibt.

Und außerhalb Europas existieren nach wie  vor Einreisesperren, allerdings auch nur in manchen Ländern und erste Staaten wie Marokko oder bald auch Australien schaffen diese für bestimmte Gruppen von Urlaubern wieder ab.

Um da für Ihren bereits gebuchten Urlaub an Ostern oder im Sommer den Überblick zu behalten oder um erstmal zu schauen, welches Reiseziel während der Pandemie überhaupt für Sie in Frage kommt, gibt es inzwischen verschiedene Online-Tools wie Der-Reisemanager.com. Dort können Sie Ihre geplante Destination und den gewünschten Zeitraum Ihres Urlaubs eingeben und erhalten dann für das jeweilige Reiseland alle Vorgaben, die es in Ihrem konkreten Einzelfall zu beachten gilt.

EU plant eine Vereinheitlichung der Reise-Regeln innerhalb von Europa

Die EU möchte wegen des unübersichtlichen Einreise-Wirrwarrs zumindest die Reiseregeln innerhalb von Europa künftig deutlich vereinfachen. Das hat der Europäische Rat Ende Januar beschlossen.

Anstatt neue Regeln in jedem anderen Mitgliedsland, sollen bestimmte Vorgaben dann vereinheitlicht werden. Die zentrale Botschaft dabei: Wer über ein gültiges Covid-Zertifikat der EU verfügt, wie zum Beispiel nach einer vollständigen Schutzimpfung, der soll auch wieder ohne große zusätzlichen Beschränkungen durch Europa reisen dürfen.

Sowohl die Quarantänepflicht als auch weitere Testpflichten fallen bei der Einreise für diese Gruppe von Urlaubern dann weg. Das "European Centre for Disease Prevention and Control" soll für eine bessere Übersicht eine interaktive Karte ins Internet stellen, auf der sich über Ampel-Farben von Grün bis Dunkelrot ablesen lässt, wie die Beschränkungen ausfallen.

Das sollten Geimpfte beachten:

Die letzte Impfdosis der Grundimmunisierung muss bereits mindestens 14 Tage her sein, erst dann gilt der Schutz als vollständig. Sie darf aber auch nicht länger als 270 Tage - also neun Monate - her sein. Wer sich danach keine Auffrischungsimpfung holt, hat keinen Anspruch mehr auf das EU-Zertifikat. Wie lange hingegen die Booster-Impfung gültig bleiben soll, hat die EU bisher noch nicht festgelegt.

Das sollten Genesene beachten:

Wer innerhalb der letzten sechs Monate eine Corona-Infektion durchgemacht hat, kann für ein gültiges Covid-Zertifikat einen Genesenennachweis vom Arzt vorlegen. Aus diesem Dokument muss hervorgehen, dass das erste positive Testergebnis nicht älter als 180 Tage ist. Das unterscheidet sich allerdings von der Regelung in Deutschland. Hier wurde die Dauer des Genesenen-Status  Mitte Januar auf maximal drei Monate verkürzt.

Das sollten Ungeimpfte beachten:

Wer noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen kann und noch keine Covid-19-Infektion durchstanden hat, muss wahlweise einen negativen PCR-Test oder einen negativen Schnelltest vorlegen. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.

Diese Ausnahmen sind vorgesehen:

Kein EU-Zertifikat brauchen in Zukunft Kinder unter zwölf Jahren, Fernfahrer, grenzüberschreitende Berufspendler, Seeleute oder alle, die eine Reise aus dringenden medizinischen Gründen antreten.

Die neue Vereinheitlichung sieht vor, dass es in Zukunft also übersichtlicher werden soll, über welche Wege Sie an ein EU-Zertifikat gelangen können und was Ihnen damit in Ihrem Reiseland an Möglichkeiten offen steht. Wer diesen Nachweis dann allerdings nicht erbringen kann oder möchte, der muss damit rechnen, an der Grenze abgewiesen zu werden oder dass dann die Polizei vor der Tür des Ferienhäuschens steht und innerhalb von 24 Stunden einen Test verlangt.

Als Urlauber sollten Sie außerdem immer noch eine Auge darauf werfen, welche Vorgaben Deutschland für Ihre Rückkehr nach Hause macht - besonders dann, wenn Sie sich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Alle Infos darüber, was dann für Sie gilt, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder auch beim Robert-Koch-Institut.

(fw)