Mundschutz, Atemschutzmaske, Coronavirus, © Hendrik Schmidt - dpa (Symbolbild)

Regierungsrat beschließt erweiterte Maskenpflicht im Kanton Basel-Stadt

Die Fallzahlen haben schweizweit stark zugenommen

Ab Montag (24.08.2020) gilt in Basel in allen Geschäften und Einkaufszentren und für Mitarbeiter von Restaurants und anderer gastronomischer Betriebe eine Maskenpflicht. Das hat der Regierungsrat Basel-Stadt wegen der steigenden Infektionszahlen beschlossen. Außerdem müssen Schüler und Lehrer auf dem Schulgelände der Mittelschulen (Gymnasien, FMS, Berufsfachschulen) eine Maske tragen. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.

Die Anzahl der bestätigten Corona-Fälle hat in den letzten Wochen schweizweit stark zugenommen. Auch im Kanton Basel-Stadt haben sich die Infektionszahlen vervielfacht. Um der Gefahr einer weiteren örtlichen Ausbreitung des Virus vorzubeugen, hat der Regierungsrat Basel-Stadt entschieden, eine teilweise Maskenpflicht einzuführen.

Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger:

Die Tendenz ist beunruhigend. Deshalb ist eine entschlossene Bekämpfung der Pandemie zur Vermeidung einer massiven zweiten Welle notwendig.“

Die neuen Regelungen gelten für die öffentlich zugänglichen Innenräume von Verkaufslokalen, Einkaufszentren und für Mitarbeiter gastronomischer Betriebe (einschließlich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale). Auch auf den Schulhöfen und in den Gängen von Mittelschulen müssen ab Montag (24.08.2020) Masken getragen werden. Sobald man im Klassenzimmer ist und der Sicherheitsabstand gewährleistet ist, können die Masken aber wieder abgelegt werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.

Die teilweise Maskenpflicht in Basel gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

(dk)