Regierung versucht Folgeschäden in der Corona-Krise einzudämmen

Während immer größere Milliardenfonds die wirtschaftlichen Schäden abfedern sollen, nehmen jetzt weitere Hilfsmaßnahmen Gestalt an

Weil viele Menschen wegen der geltenden Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr so wie vorher ihrer bezahlten Arbeit nachgehen können, plant die Bundesregierung jetzt Schritte, um Mieter zu schützen. Eine neue Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Justiz, Inneres und Wirtschaft sieht vor, dass Mietern während der Corona-Krise nicht mehr ohne Weiteres wegen Mietschulden gekündigt werden darf. Grundsätzlich haben Vermieter dabei aber trotzdem einen Anspruch darauf, dass die Miete auch gezahlt wird, heißt es aus dem Ministerium.

Aber auch einigen anderen Schuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen erst einmal keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es bald eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Gelten soll die gesamte Regelung zunächst für den Zeitraum zwischen dem 01. April und dem 31. September 2020. Sollte das je nach der Entwicklung der Lage nicht ausreichen, könnte die Gesetzesänderung auch noch um ein Jahr ausgedehnt werden. Das Bundeskabinett will sie schon am Montag auf den Weg und am Mittwoch durch den Bundestag bringen.

Nicht nur Mieter, auch Unternehmen sollen entlastet werden

Auch für viele von der Pleite bedrohte Firmen soll ein wenig der Druck rausgenommen werden. Die Bundesregierung plant dafür die Pflicht zum Insolvenzantrag auszusetzen, wenn die Covid-19-Pandemie für die finanzielle Misere verantwortlich war. Eine große Einschränkung gibt es dabei aber: Es kommt auf die Zukunftsperspektive des Unternehmens an. Wenn keine Aussicht besteht, dass die eingetretene Zahlungsunfähigkeit mit der Maßnahme verhindert werden kann, gilt die neue Sonderregel nicht.

Und auch bei den allgemeinen Regeln für Unternehmen soll sich einiges ändern. So sollen Hauptversammlungen künftig auch online ohne Präsenzpflicht möglich werden. Und auch für Vereine und Genossenschaften ist eine ähnliche Regelung vorgesehen, sodass sie sich leichter abstimmen können, ohne dafür Versammlungen mit körperlicher Anwesenheit einberufen zu müssen.

Liste gibt jetzt Aufschluss darüber, welche Branchen schließen müssen und welche offen bleiben dürfen

In Baden-Württemberg arbeitet die Landesregierung außerdem gerade daran, mehr Klarheit zu schaffen, welche Läden und Geschäfte jetzt überhaupt von den angeordneten Schließungen im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen betroffen sind und welche nicht. Dafür hat das Wirtschaftsministerium in Stuttgart so genannte Auslegungshilfen veröffentlicht. Sie sollen klarstellen, in welchen Branchen und Betriebstypen die neuen Regeln zum Infektionsschutz gelten und wer damit seinen Betrieb weiterhin geöffnet lassen darf. Hierüber hatte es in den letzten Tagen in einigen Berufsfeldern noch große Verwirrung gegeben.

Handwerk und Dienstleistungen sind grundsätzlich erst einmal nicht von den Anordnungen betroffen – es gibt aber Ausnahmen, die sich aus der Rechtsverordnung ergeben. Vor allem der Einzelhandel ist gerade zu den meisten Schließungen gezwungen. Doch auch hier ist die Lage oft nicht klar: Während Autohäuser und Fahrradläden bis zum 19. April 2020 ihren Betrieb einstellen müssen, dürfen KFZ- und Fahrradwerkstätten offen bleiben, die auf die Reparatur und Wartung spezialisiert sind.

Eine komplette Übersicht finden Sie auf der Webseite der baden-württembergischen Landesregierung (PDF). Das Wirtschaftsministerium hat angekündigt, diese Liste fortlaufend zu ergänzen.

(fw) / dpa