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Quarantänepflicht nach Grenzübertritt – kein Skifahren oder Shoppen in der Schweiz und Frankreich

Angepasste Verordnung soll Grenzen für Tagestouristen ohne triftigen Einreisegrund dicht machen

Shoppingtouren und Skitourismus jenseits der Grenzen nach Frankreich und in die Schweiz sind für Menschen aus Baden-Württemberg künftig mit einer Quarantänepflicht verbunden. Mit der Verordnung will die Landesregierung die weiter rasant steigenden Infektionszahlen im Südwesten und in den Grenzregionen ausbremsen. Das berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) und beruft sich dabei auf Regierungskreise.

Die angepasste Verordnung soll noch am Dienstag (22.12.2020) beschlossen und anschließend in Kraft gesetzt werden. Das Land folgt damit dem bayrischen Modell. Im Nachbar-Bundesland gilt die Regelung bereits.

Aufgrund der Verschärfung könnten zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren gehen, noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg einkaufen - außer, sie begeben sich anschließend in Quarantäne. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn triftige Gründe für den Auslandsbesuch vorliegen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeit
  • Schule
  • Arztbesuche
  • familiäre Angelegenheiten

Bisher mussten Wintersportler und Tagestouristen aus Baden-Württemberg, die für weniger als 24 Stunden in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne.

Anlass waren, neben dem Skitourismus in die Schweiz, auch die inzwischen deutlich lockereren Beschränkungen für den Einzelhandel in Frankreich. Die landesweite Schließung aller Geschäfte war bereits am 28. November aufgehoben worden. Menschen aus Baden-Württemberg konnten bislang ungehindert über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren. In Straßburg und Mulhouse hatte es am 20.12.2020 einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben, der zahlreiche Kunden aus Deutschland angezogen hatte.

(br)