© Patrick Seeger - dpa

Prozess in Freiburg gegen 27-Jährigen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung

Der Beschuldigte soll seine Freundin mehrfach misshandelt, bedroht und über Monate eingeschlossen haben

Am Mittwoch (09.01.19) hat vor dem Landgerichts Freiburg der Prozess gegen einen 27-Jährigen wegen Körperverletzung in mehreren Fällen, Nötigung, Freiheitsberaubung und Bedrohung begonnen. Der Beschuldigte soll im März und August 2016 seine damalige Lebenspartnerin bei mehreren Gelegenheiten gestoßen, geschlagen und getreten haben.

In einem Fall soll er seiner damaligen Partnerin ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben, sodass diese Atemnot und Todesangst verspürt habe. Im August 2016 soll der Beschuldigte sich auch mit einem Reinigungsmittel übergossen und seine Selbsttötung angedroht haben, um die damalige Lebensgefährtin dazu zu zwingen, bei ihm zu bleiben.

Partnerin mutmaßlich eingesperrt und mit Gewalt an der Flucht gehindert

Im September 2016 soll der 27-Jährige dann mit seiner Partnerin in eine Gemeinde im Hochschwarzwald verzogen sein. Dort soll er die Frau über mehrere Monate gegen ihren Willen eingeschlossen und am Verlassen des Gebäudes gehindert haben. Fluchtversuche der Geschädigten soll der Beschuldigte mit Gewalt – u.a. mit massiven Tritten in den Körperbereich – verhindert haben.

Bei einem weiteren Anlass soll der Beschuldigte seine Partnerin mit einer Motorsäge bedroht haben, die jedoch entgegen seinen Bemühungen nicht angesprungen sei. Im Februar 2018 soll der Beschuldigte dann während einer Zugfahrt zum Amtsgericht Titisee-Neustadt, vor welchem die Geschädigte als Zeugin aussagen sollte, diese mit der Faust geschlagen und bedroht haben.

Der Angeklagte soll unter anderem auch schon wegen Diebstahl und Erpressung aufgefallen sein

Darüber hinaus werden dem Beschuldigten mehrere Diebstähle – darunter ein Diebstahl mit Waffen – sowie weitere Beleidigungen, Körperverletzungen und versuchte Erpressung zur Last gelegt. So soll er im Februar 2018 in Freiburg Waren aus Geschäftsräumen entwendet, die hinzugezogenen Polizeibeamten beleidigt und nach seiner Festnahme im April 2018 Vollzugsbeamte der Justizvollzugsanstalt Freiburg mehrfach und über längere Zeit hinweg beleidigt haben.

Ebenfalls im April 2018 soll der Beschuldigte gegenüber einer Familienangehörigen aggressiv, beleidigend und drohend aufgetreten sein. Ende August 2018 soll der Beschuldigte schließlich einen Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg mit einem wuchtigen Faustschlag verletzt haben.

Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob der Beschuldigte die zahlreichen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen sein wird.

(la)