Gerichtssaal, Stuttgart, Prozess, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Prozess gegen ranghöchsten Polizisten im Land: Umstrittener Telefonmitschnitt

Darf ein heimlich mitgeschnittenes Gespräch vor Gericht als Beweis dienen?

Im Prozess um sexuelle Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes wird um die Auswertung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats gestritten. Die Anzeigenerstatterin hatte wenige Tage nach der mutmaßlichen Tat im November 2021 mit dem angeklagten Inspekteur der Polizei telefoniert, das Gespräch heimlich aufgenommen und sich mit der Aufzeichnung an ihre Vorgesetzte gewandt. Das brachte den Skandal ins Rollen.

Darf der Mitschnitt im Prozess abgespielt werden? Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat die damals 32 Jahre alte Kriminalhauptkommissarin mit dem Mitschneiden des Gesprächs keine Straftat begangen. Es habe Gefahr bestanden, dass der Angeklagte sie weiter zur Aufnahme einer sexuellen Beziehung unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung dränge. Die Audiodatei dokumentiere unmittelbar die Motivation des Angeklagten, so die Staatsanwältin am Dienstag (02.05.2023).

Die Verteidigerin des Inspekteurs pochte hingegen auf ein sogenanntes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot. Die Polizistin habe sich mit dem heimlichen Mitschnitt strafbar gemacht. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Inspekteurs sei in dem Fall gewichtiger als das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.

Der Inspekteur der Polizei soll die damals 32 Jahre alte bei einem Kneipenabend im November 2021 sexuell genötigt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Ermittlungen gegen die Beamtin wegen des heimlichen Mitschneidens des Telefonats eingestellt. Es fehle bei dem Mitschnitt an einem hinreichenden Tatverdacht auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, hieß es damals.

(dpa)