Hussein K., Dreisammord, Prozess, © Patrick Seeger - dpa

Pflegevater spricht beim Freiburger Dreisammord-Prozess über Hussein K.

Er wollte eigentlich die Selbstständigkeit des jungen Flüchtlings hier in Freiburg stärken

Vor dem Freiburger Landgericht hat der Pflegevater des Angeklagten Hussein K. die Vorwürfe zurückgewiesen, seinen Schützling zu wenig kontrolliert zu haben. Zusammen mit einem Freund hatte Hussein K. vom April 2016 bis zu seiner Festnahme im Dezember in einer separaten Wohnung im Haus der Familie des 61-jährigen Kinderarztes gelebt. Näheren Kontakt hatten sie mit ihm demnach nicht. Drei Mal die Woche haben sie im Schnitt kurz mit ihm gesprochen, die Unterhaltung ging aber wohl nie wirklich in die Tiefe. Das hatte vor einer guten Woche bereits auch die Pflegemutter so ähnlich ausgesagt.

Hussein K. wirkte auf Pflegevater "wie ein erwachsener, junger Mann"

Auf das Paar hatte der Angeklagte zwar einen distanzierten, aber grundsätzlich freundlichen Eindruck gemacht. Für den Arzt schien Hussein K. wie ein erwachsener, junger Mann. Über seine Herkunft, sein Alter oder andere persönliche Dinge wollte er mit den beiden nie reden. Vom Drogen- und Alkoholproblem von Hussein K. will der Pflegevater ebenfalls nichts mitbekommen haben. Die Familie wollte den beiden Flüchtlingen das Leben in Südbaden so angenehm wie möglich gestalten. Sie haben ihnen ein regelmäßiges Taschengeld zur Verfügung gestellt, ihr Verhalten aber nicht genauer kontrolliert. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin Kathrin Schenk gibt es keine Anhaltspunkte für ein strafbares Fehlverhalten.

Für neue Brisanz könnte nun allerdings ein Detail sorgen: Offenbar könnte Hussein K. nach der mutmaßlichen Bluttat an der Dreisam geplant haben, in den Iran zu reisen. Das geht aus einer neuen Aussage des Pflegevaters hervor. Die Ausreise war demnach im November gescheitert, weil die nötigen Dokumente gefehlt haben. Nur wenige Wochen später hatten die Ermittler den jungen Mann in Freiburg als Tatverdächtigen festnehmen können.

Wollte sich der Angeklagte nach der Bluttat ins Ausland absetzen?

Am siebten Verhandlungstag hat das Gericht am Dienstag (17. Oktober 2017) außerdem weitere Aufnahmen einer Freiburger Straßenbahn gesichtet. Darauf ist Hussein K. zu sehen, wie er sich in der Bahn neben eine Frau gesetzt hatte. Diese hat im Prozess ausgesagt, dass sie sich von ihm bedrängt und belästigt gefühlt hatte. Sie war dann aus der Tram ausgestiegen.

Die Anklage wirft Hussein K. vor, letzten Herbst die Freiburger Medizinstudentin Maria L. auf dem Nachhauseweg von einer Party an der Dreisam vergewaltigt und ermordet zu haben. Er hatte das tödliche Sexualverbrechen bereits zu Beginn des Prozesses zugegeben. Im November sollen nun noch zwei Altersgutachten klären, ob er zum Tatzeitpunkt bereits volljährig war oder nicht. Das könnte auch Auswirkungen auf die drohende Strafe haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22 Jahre. Er selbst hatte sich bei den Deutschen Behörden als minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan ausgegeben - wohl eine Lüge, wie er vor Gericht inzwischen eingeräumt hat.

Ein Urteil soll dann im Dezember fallen. Hussein K. kann  bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen - möglicherweise auch mit zusätzlicher Sicherungsverwahrung.

(fw)