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Pflegeheim in Schopfheim muss wegen Mängeln schließen

Die Heimaufsicht hat dem Pflegestift Dr. Max Picard die Betriebserlaubnis aufgrund gravierender Mängel entzogen

Die Heimaufsicht des Landkreises Lörrach hat dem Pflegestift Dr. Max Picard in Schopfheim den weiteren Betrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt untersagt. Der Betreiber ProCurand GmbH hat nun vor, die Einrichtung zum 31. März zu schließen. Mitarbeiter, Bewohner und Angehörige sind am Donnerstag (15.02.18) vom Betreiber über diesen Schritt informiert worden.

Zu wenig Personal und strukturelle Probleme

In ihrer Anordnung verweist die Heimaufsicht auf massive personelle Engpässe sowie unbesetzte Leitungspositionen, die zu weiteren strukturellen Probleme führten. So wurden seit November 2016 zum Teil gravierende Mängel in der Medikamentengabe, der Grundpflege, der Behandlungspflege und der Dokumentation festgestellt.

Trotz mehrerer Überprüfungen und Auflagen durch das Landratsamt im Januar, März, Juni und November 2017 hat die Heimaufsicht vor Ort keine strukturellen Verbesserungen der Personal- und Pflegesituation erkannt. Gesetzliche Mindeststandards der Pflege sollen wiederholt und dauerhaft nicht erfüllt worden sein.

Wir bedauern es, diesen drastischen Schritt gehen zu müssen. Der massive Fachkräftemangel in unserer Region stellt auch die Pflegeheime vor besondere Herausforderungen. Dafür haben wir Verständnis. Dennoch muss in den Einrichtungen eine sichere und angemessene Versorgung der Pflegebedürftigen gewährleistet sein. In Zusammenarbeit mit dem Betreiber haben wir daher im vergangenen Jahr alles versucht, die strukturellen Probleme in den Griff zu bekommen. Zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner war die Entscheidung das Pflegeheim nun zu schließen aber unumgänglich“, so Michael Laßmann, Leiter des zuständigen Dezernats Recht, Ordnung und Gesundheit beim Landratsamt.

Zurzeit befinden sich in dem Pflegeheim noch 49 Personen. Der Betreiber steht nun in der Pflicht, den Bewohnern bis zur Schließung eine angemessene Alternative anzubieten. Eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bewohner besteht nach Kenntnis der Heimaufsicht aktuell nicht.

(la)