Lehrerin, Unterricht, Klassenzimmer, Grundschule, Lesen, Schreiben, Rechtschreibung, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Personal in Schulen, Kitas und Heimen muss Arbeitgebern künftig Impfauskunft erteilen

Regelung gilt nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten

Lange hatte die schwarz-rote Regierungskoalition in Berlin verhandelt, ob Arbeitgeber künftig von ihren Beschäftigten verlangen können, Auskunft über ihren Impfstatus oder eine überstandene Covid-Erkrankung zu erteilen. Am Donnerstagabend (02.09.2021) haben sich Union und SPD nun auf einen Kompromiss verständigt: Angestellte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig auskunftspflichtig sein.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bestätigte entsprechende Informationen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und sagte dem "Spiegel", in Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren "aus gutem Grund", dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. "Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen."

Ein entsprechender Entwurf eines Änderungsantrags liegt der dpa vor. Im Sinne des Infektionsschutz könne es notwendig sein, ungeimpfte Personen in bestimmten Berufsgruppen an anderer Stelle einzusetzen, wo sie weniger direkten Kontakt anderen Menschen haben, oder sie gegebenenfalls nicht weiter zu beschäftigen. Diese Möglichkeit solle allerdings nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hat.

(br)