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Personal an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird schneller geimpft

Sie sind in der Impfstrategie des Landes im Kreis mit hoher Priorität

Sie arbeiten mit körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Kindern und werden jetzt in der Impfstrategie des Landes in den Kreis der Personen mit hoher Priorität aufgenommen: Die Mitarbeiter an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Das hat Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Freitag (29.01.2021) bekanntgegeben.

Zwar sind die Schulen in Baden-Württemberg noch bis mindestens 21. Februar 2021 geschlossen, doch die SBBZ im Land haben seit dem 11. Januar 2021, ohne Präsenzpflicht, geöffnet. Kultusministerin Eisenmann hatte das mit den besonderen Bedürfnissen der Kinder und der hohen Herausforderung für deren Eltern bei einer Schulschließung begründet:

Die Eltern entscheiden selbst, ob sie für ihr Kind dieses Angebot annehmen. Auch vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen mit hoher Priorität eine Schutzimpfung erhalten.“

Das Sozialministerium hat am Freitag (29.01.2021) entschieden, Mitarbeiter, Lehrkräfte, betreuendes Personal, Personal der Internate und Schulbegleitung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung, die SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung sowie die entsprechenden Schulkindergärten in der Impfstrategie des Landes in den Kreis der Personen mit hoher Priorität aufzunehmen - entsprechend Paragraf 3 der Corona-Impfverordnung.

„Wir begrüßen es sehr, dass das Sozialministerium unserem Wunsch nachgekommen ist, das Personal an diesen Schulen und Einrichtungen bei den Impfungen vorzuziehen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt:

Die Mitarbeiter betreuen und pflegen Kinder und Jugendliche mit einem hohen oder sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion. Deshalb sollten sie auch bei den Impfungen wie Pflegekräfte in Behinderteneinrichtungen oder Pflegeheimen behandelt werden.“

Zu den Kindern und Jugendlichen, die die Mitarbeiter der genannten SBBZ betreuen und pflegen, gehören beispielsweise Kinder und Jugendliche mit Trisomie 21, Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, ehemalige Frühgeborene mit Folgeerkrankungen im Bereich der Atemwege oder Kinder mit muskulären Erkrankungen.

In Südbaden gibt es fast 100 Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

(dk)