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Ordnungshüter ahnden 50 Verstöße gegen Corona-Regeln in Freiburg

In Offenburg hat die Bundespolizei außerdem eine Maskenverweigerin mit gefälschtem Gesundheitsattest aufgegriffen

Zusammen mit dem städtischen Vollzugsdienst hat die Polizei in Freiburg in den letzten Tagen mehrere Schwerpunkt-Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln in der Stadt durchgeführt. Dabei haben es die Ordnungshüter vor allem mit Masken-Muffeln zu tun bekommen und in 50 Fällen eine Anzeige erstattet, so die Bilanz vom Freitag (21.05.2021).

Besonders in den Abendstunden und an den Orten, wo erfahrungsgemäß besonders viele Menschen zusammenkommen, sind die Beamten dafür gemeinsam auf Streife gegangen. Im Visier hatten sie dabei weniger einzelne Passanten ohne Maske, sondern ganze Personengruppen.

Erfahrungen aus dem letzten Sommer sind in die Kontrollen mit eingeflossen

Zu den räumlichen Schwerpunkten des Einsatzes haben zum Beispiel das Dreisamufer, die Innenstadt, das Seepark-Gelände, sowie Sportplätze und Schulhöfe gehört. Für Polizeivizepräsident Matthias Zeiser fällt das Fazit weitgehend positiv aus:

Die durchgeführten Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Einsatz und dem Vollzugsdienst der Stadt Freiburg waren ein Erfolg und zeigen deutlich, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an die geltenden Regelungen hält. Durch gezielte Kommunikation konnte da, wo erforderlich, auf die Einhaltung der Corona-Verordnung hingewiesen werden.

Hartnäckige Maskenverweigerer müssen trotzdem mit einem Bußgeld rechnen, sagt Zeiser. So kommt jetzt beispielsweise in einem anderen Zusammenhang eine möglche Anzeige auf eine 57-jährige Frau in Offenburg zu.

Sie hatte trotz Maskenpflicht am Bahnhof keinen Mund-Nasen-Schutz getragen und der Bundespolizei  bei der anschließenden Kontrolle ein fehlerhaftes Attest von einem Arzt vorgezeigt, der bereits wegen seiner kritischen Einstellung zu den Coronamaßnahmen und solcher Atteste bei der Polizei bekannt war. In ihrem Fall entscheidet jetzt die zuständige Gesundheitsbehörde darüber, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

(fw)