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Staatsanwaltschaft Offenburg beantragt Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes

Sicherungsverfahren gegen 55-Jährigen wegen versuchten Mordes

Nach einem versuchtem Mord an zwei Männern in Friesenheim hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Offenburg ein Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter beantragt. Der 55-Jährige soll die Männer am 24. August 2018 nach einem gemeinsamen Abend in einer Gaststätte in Friesenheim mit einem Dreikantschaber angegriffen haben, offensichtlich mit Tötungsabsicht. Die Opfer konnten den Mann erfolgreich abwehren und haben keine lebensgefährlichen Verletzungen davon getragen.

Mann stellt sich selbst bei der Polizei

Der Angreifer hat sich am nächsten Tag selbst der Polizei gestellt. Er gab an, vor einigen Monaten selbst Opfer der zwei angegriffenen Männer geworden zu sein. Dafür konnten aber keine Beweise gefunden werden, deshalb wurde er von einer Sachverständigen begutachtet.

Bei der Begutachtung ist diese zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass der Mann an einer krankhaften seelischen Störung leidet. Sie geht davon aus, dass er sich den Angriff der zwei Männer nur vorgestellt hatte. Zur eigentlichen Tatzeit war der Mann vermutlich nicht schuldfähig.  

Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen

Der Untersuchungshaftbefehl wurde eingestellt und der 55-Jährige wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Es konnte keine Anklage wegen versuchten Mordes erhoben werden. Stattdessen wird jetzt ein Sicherungsverfahren beantragt, in welchem überprüft werden soll, was in der Gaststätte im vergangenen Sommer passiert ist. Außerdem wird die Schuldfähigkeit des Mannes zur Tatzeit bewertet und geklärt, ob in Zukunft ähnliche Straftaten  von ihm zu erwarten sind. Sollte dies der Fall sein, muss er weiterhin in einer speziellen Einrichtung untergebracht werden. Die Hauptverhandlung beginnt voraussichtlich am 20. Februar.

 

(sk)