© Christoph Reichmann (Archivbild)

Oberrheinrat fordert Erleichterungen für Berufspendler

Mobilität soll gewährleistet sein

Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitskrise fordert der Oberrheinrat, die Mobilität der zahlreichen Grenzgänger zu gewährleisten. Maßnahmen sollten grenzüberschreitend abgestimmt werden, um die Einschränkungen für die Bevölkerung der Metropolregion Oberrhein so niedrig wie möglich zu halten.

Grenzübertritt nur sehr eingeschränkt möglich

Seit Mitte März 2020 ist der Grenzübertritt zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz zur Bekämpfung des Coronavirus nur noch sehr eingeschränkt möglich. Neben dem freien Fluss des Warenverkehrs wurde bisher besonders das Ziel verfolgt, Grenzgänger von Behinderungen möglichst auszunehmen.  Die französische Regierung hat in einer Pressemitteilung vom 19. März 2020 mitgeteilt, dass das Überqueren der Grenze für Grenzgänger während der Phase der Kontrollen erleichtert möglich sein soll. Auf deutscher Seite wurde eine vom Arbeitgeber ausgestellte „Pendlerbescheinigung“ zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland abgestimmt, um die Arbeit der Polizeikräfte an der Grenze zu beschleunigen. 

Abbau von Bürokratie gefordert

Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, benötigen neben einem Identitätsdokument aktuell bis zu vier zusätzliche Nachweise, um ihren alltäglichen Weg zur Arbeit absolvieren zu können:

  • Die deutsche Bescheinigung für Berufspendler
  • Den französischen Nachweis einer beruflichen Tätigkeit (Justificatif de déplacement professionel)
  • Seit dem 8. April 2020 für den „Heimweg“ zusätzlich noch die französische Bescheinigung zur Einreise nach Frankreich (Attestation de déplacement dérogatoire vers la France métropolitaine)
  • Aufgrund des Einkaufsverbots für Grenzgänger auf deutscher Seite (§ 3a Corona-Verordnung) ggf. zusätzlich noch die allgemeine französische Ausgangsbescheinigung (Attestation de déplacement dérogatoire), um auf dem Heimweg Einkäufe erledigen zu können.

Für Grenzüberquerungen von EU-Bürgern aus Härtefallgründen wird eine ähnlich hohe Zahl an Nachweisen benötigt. Problematisch ist dabei aus Sicht des Oberrheinrats auch, dass die Definition der Härtefallgründe in Deutschland und Frankreich nicht unbedingt übereinstimmt.

Der Präsident des Oberrheinrats Josha Frey sagte dazu:

Ich appelliere als Präsident des Oberrheinrats an die zuständigen Stellen, Grenzgängerinnen und Grenzgängern das Überqueren der Grenze zu erleichtern. Die guten grenzüberschreitenden Kontakte am Oberrhein müssen nun dafür genutzt werden, unnötige bürokratische Hürden abzubauen und die gemeinsame Metropolregion zu stärken.“

Ausführliche und kontinuierlich aktualisierte grenzüberschreitende Informationen für alle Bürger zur aktuellen Lage gibt es auf der Internetseite von INFOBEST.

(rg)