Coronavirus, Schutzimpfung, Impfung, Genesung, 2G-Regeln, Restaurant, Gastronomie, © Martin Schutt - dpa-Zentralbild / dpa (Symbolbild)

Neue Corona-Verordnung erhöht den Druck auf ungeimpfte Bürger

Bei Großveranstaltungen kann nun die Kapazitätsgrenze wegfallen, solange alle Besucher geimpft oder genesen sind

In Baden-Württemberg sind am Freitag (15.10.2021) die angekündigten neuen Corona-Regeln in Kraft getreten. Diese bringen teils weitgehende Änderungen für den Alltag vieler Bürger mit sich, vor allem für Menschen, die noch keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben oder eine Covid-19-Infektion überstanden haben.

Für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr sieht die neue Verordnung etwa eine verschärfte Testpflicht vor. So müssen sich die Mitarbeitenden in Cafés und Restaurants oder auch bei Frisörsalons zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Geimpfte und Genesene sind von dieser Pflicht ausgenommen. Vorgesehen war das bisher eigentlich nur dann, wenn sich das Infektionsgeschehen im Südwesten deutlich verschärft und dann die Warn- oder Alarmstufe des Landes greifen würde.

Eine weitere Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung mit Smartphone-Apps. Hier weitet die Landesregierung ihre Vorgabe auf weitere Anbieter aus. So sollen Restaurants oder Freizeitparks zum Hinterlegen der Kontaktdaten von Gästen in Zukunft auch immer die Corona-Warn-App des Bundes oder ähnliche Anwendungen akzeptieren, anstatt wie bisher in den meisten Fällen nur die so genannte Luca-App.

Stillende, Schwangere und Patienten ohne Impfempfehlung der Stiko sind von Zutrittsverbot ausgenommen

Die weitreichendste Neuheit betrifft die Gastronomie und Veranstaltungen: Ab sofort tritt in Baden-Württemberg das so genannte 2G-Optionsmodell in Kraft, das es in anderen Bundesländern schon länger gibt. Dadurch fallen beispielsweise bei größeren Events Maskenpflicht und Abstandsregeln weg, solange nur Geimpfte und Genesene Einlass erhalten. Auch volle Säle und Fußballstadien könnte es auf diese Art wieder geben. Die bisherige Obergrenze für Großveranstaltungen von maximal 25.000 Besuchern unter 3G-Bedingungen könnte damit wegfallen. Die Entscheidung darüber dürfen die einzelnen Veranstalter selbst treffen.

So hatte der SC Freiburg bereits am Donnerstag im baden.fm-Interview angekündigt, die Option auf 2G prüfen zu wollen, um beim übernächsten Heimspiel gegen Fürth mit voller Fan-Auslastung im Europa-Park Stadion anzutreten. Der Europa-Park in Rust hatte die Regelung ebenfalls auf Vor- und Nachteile untersucht - Freizeitparkbetreiber Roland Mack hält die Regelung allerdings nur für geschlossene und räumlich begrenzte Veranstaltungen für sinnvoll.

Die komplette Übersicht der neuen Corona-Regeln für Baden-Württemberg finden Sie auf der Webseite des Landesregierung.

(fw) / dpa