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Neue Corona-Lockerungen in Baden-Württemberg – Was ist ab heute geöffnet, was ist erlaubt?

In Baden-Württemberg sind ab heute (Montag, 18. Mai 2020) neue Lockerungen beim Umgang mit der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Das Wichtigste: Die Kontaktbeschränkungen bleiben noch mindestens bis zum 05. Juni bestehen.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 18. Mai:

  • Restaurants, Gaststätten und Cafés (mit Speiseangeboten) dürfen unter bestimmten Hygienevorschriften öffnen.
  • Kitas dürfen die Hälfte der Kinder im sogenannten "Eingeschränkten Regelbetrieb" wieder aufnehmen.
  • Viertklässler, die nächstes Schuljahr auf eine weiterführende Schule gehen, werden wieder unterrichtet. Es gelten Regeln, z.B. die Halbierung der Klassen.
  • Unter Hygienevorschriften dürfen auch Berufsschulen wiedereröffnet werden.
  • Patienten von Krankenhäusern dürfen jeden Tag ein Mal Besuch von einer Person bekommen. Bewohner von Altenheimen dürfen ein Mal am Tag von  2 Personen besucht werden.
  • Verwandte sind im privaten Raum von der Fünf-Personen-Grenze ausgenommen.
  • Sport im Freien ist ohne Körperkontakt und mit Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt.
  • Alltagsmasken müssen in Bussen und Straßenbahnen, beim Einkaufen und in Regional-und Fernverkehrzügen getragen werden.

Bei allen Lockerungen ist es wichtig, dass alle Hygienevorschriften und Regeln weiterhin eingehalten werden.

(nos)