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Nach schwerem Autounfall auf der A5 bei Reute sucht die Polizei Zeugen

Zwei der vier verletzten Fahrzeuginsassen sollen nach dem Crash betrunken vor der Polizei weggerannt sein

Nach einem schweren Verkehrsunfall in der Nacht auf Sonntag (08.05.2022) auf der A5 ist die Polizei auf der Suche nach möglichen Augenzeugen oder anderen Verkehrsteilnehmern, die bei dem Vorfall gefährdet wurden. Ein Anrufer hatte sich um kurz vor Mitternacht über den Notruf gemeldet und von einem Auto berichtet, das auf gefährliche Art und Weise in Fahrtrichtung Karlsruhe unterwegs gewesen und dabei mehrfach  beinahe Unfälle ausgelöst haben soll.

Nur wenigen Minuten später traf dann bei den alarmierten Einsatzkräften die Meldung ein, dass das verdächtige Fahrzeug tatsächlich verunglückt sei. Auf der Höhe von Reute haben Polizei und Feuerwehr den zerstörten Wagen entdeckt, rund drei Kilometer nördlich der Anschlussstelle Teningen.

Nach bisherigen Ermittlungen soll das Auto zunächst gegen die Mittelleitplanke gekracht sein und hat sich im Anschluss offenbar mehrfach überschlagen. Die vier Insassen zwischen 17 und 20 Jahren kamen dabei allesamt mit leichten Verletzungen davon. Zwei von ihnen sollen aber beim Eintreffen der Polizei plötzlich das Weite gesucht haben.

Verdacht von Alkohol am Steuer - doch wer saß am Lenkrad?

Nach einer kurzen Verfolgung konnten die Beamten sie aber vorläufig festnehmen. Die Ermittler prüfen jetzt, wer von den vier jungen Leuten zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer gesessen war. Alle waren nach Angaben eines Atemalkoholtests betrunken.

Für die umfassenden Aufräum- und Bergungsarbeiten musste die Autobahn an der Unglücksstelle für rund drei Stunden einspurig gesperrt werden. Im Nachgang ist nun die Polizei auf der Suche nach möglichen Zeugenhinweisen, um den Sachverhalt zweifelsfrei aufklären zu können:

Wer ebenfalls in der gleichen Nacht auf der A5 unterwegs war und dort einen dunklen Peugeot mit französischer Zulassung bemerkt hat, soll sich bitte an die Verkehrspolizei Freiburg wenden unter Tel. 0761/8823100. Das gleiche gilt für andere Auto-, Motorrad- oder Lastwagenfahrer, die möglicherweise von diesem Fahrzeug bedrängt, gefährdet oder behindert wurden.

(fw)