Amtsgericht, Landgericht, Offenburg, Justiz, © Jürgen Ruf - dpa

Mordanklage nach Tötung eines Offenburger Arztes

Der Angeklagte soll einen Arzt in seiner Offenburger Praxis mit mehreren Messerstichen getöten haben

Am Morgen des 16. August 2018 war ein Arzt in seiner Praxis an den Folgen von Stichverletzungen gestorben. Der noch am selben Tag festgenommene Tatverdächtige wird nun vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg angeklagt.

Der Mann soll am Morgen des 16. August kurz vor 9 Uhr die Praxisräume des Mediziners betreten haben. Dort soll er sich direkt in ein Behandlungszimmer begeben haben und mit einem Messer mehrfach auf den 52-jährigen Arzt eingestochen haben, um ihn zu töten.

Auch das zügige Eingreifen einer Mitarbeiterin konnte den Tod des Mannes nicht verhindern. Er ist noch vor Ort an den zahlreichen Stichverletzungen gestorben, die er im Bereich des Kopfes und im Hals erlitten hatte. Der Mitarbeiterin hat der Täter eine Schnittverletzung zugefügt.

Der Verdächtige sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft

Die Polizei hat mit über 20 Polizeistreifen, der Polizeihubschrauberstaffel, der Hundestaffel und mit Unterstützung der Bundespolizei  den Tatverdächtigen gesucht. Gegen zehn Uhr wurde der 26-Jährige verhaftet. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Vorgehen bei der Tat wird als heimtückisch gewertet, da der Arzt nicht mit einem Angriff rechnen und sich deshalb nicht wehren konnte. Dies sei dem Tatverdächtigen bewusst gewesen.

Der Mann leidet möglicherweise an einer psychischen Erkrankung

Das Motiv des mutmaßlichen Täters konnte noch nicht vollständig geklärt werden. Möglicherweise leidet der Mann an einer psychischen Erkrankung. Eventuell hat er unter Verfolgungswahn gelitten und hatte für sich die Vorstellung, der Mediziner habe ihn vergiftet. Ein psychiatrisches Gutachten wurde daher in Auftrag gegeben.

Bei der Hauptverhandlung wird daher auch die Schuldfähigkeit des Mannes geprüft. Sollte er schuldunfähig sein, kommt die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in Betracht. Der Termin für die Hauptverhandlung wird bald bekannt gegeben.

(la)

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