Gesetze, Gericht, © Uwe Anspach - dpa (Symbolbild)

Mordanklage im Fall des erschossenen 43-Jährigen aus Offenburg

Beschuldigt werden ein 53-jähriger Mann und seine 50-jährige Ehefrau

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem Leichenfund am Kreisverkehr in Richtung Ortenberg im Mai (12.05.18) nun Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben. Das beschuldigte Ehepaar aus Offenburg soll den 43-jährigen Mann aus Lahr einem gemeinsamen Tatplan folgend erschossen haben. Die Frau habe das Opfer unter einem Vorwand zum Tatort gelockt, wo ihr Ehemann den 43-Jährigen dann durch mehrere Schüsse in den Brust- und Halsbereich getötet haben soll.

Das Motiv für die Tat soll im persönlichen Bereich liegen

Die Frau soll vor der Tat mit dem Opfer eine Beziehung mittels intimer Nachrichten über das Handy geführt haben. Als ihr Ehemann dahinter kam, soll er sich in seiner Ehre gekränkt gefühlt haben. Er selbst hat eine Beteiligung an der Tat abgestritten.

Die Ehefrau hat angegeben, das Opfer ohne die Beteiligung ihres Ehemanns erschossen zu haben. Der 43-Jährige habe sie am Tatort bedrängt, woraufhin sie ihn erschossen haben will. Die Staatsanwaltschaft hält die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe für gegeben. Die Tat sei unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers begangen worden.

Die Angeschuldigten befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Mit der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg ist ab Ende Januar 2019 zu rechnen. Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten lebenslange Haftstrafen.

(la)

 

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