Friseur, Frisur, Haare, © Pixabay (Symbolbild)

Mindestlohn im Friseurhandwerk steigt

Gute Nachrichten für alle Friseurinnen und Friseure

Am Donnerstag (21.02.2019) wurde auf Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes der Tarifvertrag im Friseurhandwerk als allgemeinverbindlich erklärt. Mit dem Beschluss wird in Zukunft eine Mindestbezahlung gelten, wie es schon für Auszubildende in Baden-Württemberg gilt.

Ab dem 1. August 2019 werden Gesellinnnen und Gesellen in der Branche, die bereits ein Jahr gearbeitet haben ein Mindestlohn von 10,50 Euro bekommen. Wenn alle Fachkenntnisse, die erworben wurden im Salon angewendet werden sogar 11,50 Euro.

Der Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. August 2018 als allgemeinverbindlich erklärt werden.

Das ist für die Friseurinnen und Friseure eine gute Nachricht. Über ein Trinkgeld werden sie sich mit Sicherheit weiterhin freuen.

 

(andu)