Gruppenvergewaltigung, Freiburg, Hans-Bunte-Areal, Prozess, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Mehrjährige Haftstrafen nach Mehrfachvergewaltigung in Freiburg

Haupttäter kommt für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Wegen der Mehrfachvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg sind die meisten der elf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Den mutmaßlichen Haupttäter verurteilte das Freiburger Landgericht am Donnerstag (23.07.2020) zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Insgesamt standen elf Männer wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung vor Gericht. Zur Tatzeit im Oktober 2018 waren sie zwischen 18 und 30 Jahre alt. Das 18-jährige Opfer trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Er hat länger als ein Jahr gedauert.

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Nacheinander und auch gleichzeitig haben die Männer nach Überzeugung des Gerichts die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss stand, vergewaltigt. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die die Täter von ihrem Opfer abließen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben. Von mehreren Angeklagten sind später DNA-Spuren an der jungen Frau gefunden worden.

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Die Staatsanwaltschaft hatte für acht Beschuldigte, die schon während des Prozesses in Haft saßen, mehrjährige Freiheits- sowie Jugendstrafen gefordert. Für zwei weitere Angeklagte forderte die Anklagebehörde wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen, bei einem weiteren Mann plädierte sie auf Freispruch. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Schlussendlich entsprach das Gericht weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, einzig bei einem einschlägig vorbestraften Angeklagten blieb sie darunter. Die von vielen als zu niedrig empfundenen Urteile seien straf- und schuldangemessen, betonten die Staatsanwälte Thorsten Krapp und Rainer Schmid. Die Anträge seien nicht darauf ausgerichtet, möglichst hohe Strafen zu erwirken, so Krapp. "Sie sind auf Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit ausgelegt." Gleiches gelte für das Gericht, sodass Antrag und Strafe bei einer Verurteilung häufig nahe beieinander lägen.

Behauptung, das Opfer habe Sex gefordert, nicht glaubhaft

Der Haupttäter hatte behauptet, das Opfer hätte den Geschlechtsverkehr eingefordert. Der vorsitzende Richter Stefan Bürgelin wertete die Aussage als gängige Schutzbehauptung bei derartigen Vorwürfen. Bei seinem Urteil stützt sich das Gericht auch auf die glaubwürdige Aussage des Opfers sowie auf ein toxikologisches Gutachten, wonach das Verlangen nach Sex bei einer derartigen Dosis Ecstasy, wie sie im Organismus der jungen Frau gefunden wurde, nicht nachvollziehbar sei.

Die Verurteilten haben die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Einige Verteidiger kündigten dies bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch an. Entsprechend sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger hatte sich enttäuscht gezeigt und erklärt, man habe aus gutem Grund auf Freispruch plädiert.

(dpa/rg/br)