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Mehr Freiheit für Grenzpendler

Pendlerinnen und Pendler dürfen künftig die Fahrt unterbrechen um einzukaufen

Die Einschränkungen für Grenzpendler aus Frankreich und der Schweiz werden ab sofort gelockert. Seit Montag (11. Mai 2020) dürfen Pendler ihren Arbeitsweg wieder unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen. Zu dieser Entscheidung kamen der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl und Sozialminister Manne Lucha nach einem Beschluss der Lenkergruppe am Freitag.

Bislang war es Grenzpendlern nicht gestattet, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen. Sie sollten ohne Zwischenhalt zur Arbeit und nach Feierabend direkt nach Hause fahren.

Einschränkungen behutsam zurückfahren

"Die Grenzschutzmaßnahmen und die Einschränkungen, die derzeit für Pendler gelten, waren im Kampf gegen die Corona-Pandemie zwingend notwendig“, resümierte Innenminister Strobl die Maßnahme: "So wurden Infektionsketten unterbrochen, das hat die Ausbreitung des Virus gebremst und Leib und Leben von Menschen geschützt und gerettet." Nun, da sich das öffentliche Leben in Frankreich und Baden-Württemberg angleiche und Geschäfte auf beiden Seiten der Grenze wieder öffneten, könnten Einschränkungen behutsam zurückgefahren werden.

Ein Ritt auf der Rasierklinge."

Sozialminister Lucha appelliert an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen: "Halten Sie sich an die Hygienevorschriften, tragen Sie Alltagsmasken und halten Sie Abstand." Lucha bezeichnete die Lockerungen als "Ritt auf der Rasierklinge".

(br)