Atemschutzmaske, Mundschutz, Coronavirus, Infektion, © Pixabay (Symbolbild)

Maskenpflicht in Schulen in Baden-Württemberg – höhere Bußgelder in Stuttgart

Bis zu 250 Euro Bußgeld für Masken-Verweigerer

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis 30. September 2020 verlängert und nachgebessert. So müssen Schüler an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Masken müssen außerhalb der Klassenzimmer - also auf den Fluren, im Treppenhaus, in den Toiletten oder auf dem Pausenhof getragen werden – nicht aber im Unterricht selbst. Auch auf Wochen- und Jahrmärkten muss künftig eine Maske getragen werden, wenn diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Ebenfalls neu ist die Verordnung, dass bei den Kontaktlisten, die zum Beispiel in Restaurants oder im Schwimmbad geführt werden, künftig die Mailadresse weggelassen werden darf.

Weiterhin gelten folgende Regeln: Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 20 Personen treffen - diese müssen nicht aus dem gleichen Haushalt stammen. Bei privaten Veranstaltungen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Taufen sind bis zu 100 Personen erlaubt, ohne dass ein Hygienekonzept erforderlich ist. Seit 1. August 2020 sind außerdem öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 500 Besuchern wieder erlaubt – allerdings keine Tanzveranstaltungen. Die 500-Personen-Beschränkung gilt bis 31. Oktober 2020. Diskos und Clubs bleiben weiter auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht gelten weiterhin.

Niemand hat das Recht, die Gesundheit anderer zu gefährden"

Ein deutlich höheres Bußgeld muss in Stuttgart künftig jeder zahlen, der trotz Maskenpflicht keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. "Niemand hat das Recht, die Gesundheit anderer zu gefährden", so die Erklärung vom Stuttgarter Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU). Die Mindeststrafe beläuft sich auf 75, statt bislang 25 Euro. Im Wiederholungsfall werden bis zu 250 Euro fällig. Im Ausnahmefall können sogar höhere Bußgelder fällig werden.

(br)