Klassenzimmer, Unterricht, Schulfrei, Schule, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Lehrer in Südbaden müssen Atteste vorzeigen

Sie sollen dann individuell der Risikogruppe zugeordnet werden oder nicht

Seit Montag (15.06.2020) starten die Schulen wieder mit einem rollierenden System in die Endphase des Schuljahres. Doch nicht alle Lehrer stehen für Unterricht bereit, da sie zum Beispiel zur Risikogruppe gehören. Ab dem 29. Juni müssen diese Lehrkräfte ein Attest bei der Schulleitung vorlegen. Bisher musste man lediglich ein Formblatt ausfüllen.

Damit passe sich das Kultusministerium den neuen Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Risikogruppen an, hieß es aus Stuttgart. Für Lehrkräfte bedeutet das, dass eine Befreiung von der Präsenzpflicht vom 29. Juni an nur noch auf der Grundlage eines ärztlichen Attests möglich ist. Das entsprechende ärztliche Attest müssen Lehrkräfte ihrer Schulleitung vorlegen, die es der Schulaufsichtsbehörde weitergibt. In diesem Attest muss festgehalten sein, ob für die jeweilige Person im Falle einer Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren SARS-CoV-2-Krankheitsverlauf besteht. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann betont, dass das keinesfalls ein „Urlaubsschein“ sei:

Lehrkräfte, die von der Präsenzpflicht befreit sind, arbeiten von zu Hause aus, sind also keineswegs freigestellt oder gar im Urlaub. Ich habe großes Vertrauen in die Professionalität unserer Lehrerinnen und Lehrer. Sie sind aber in der öffentlichen Diskussion unter Druck geraten, da sie sich bislang relativ einfach selbst von der Präsenzpflicht befreien können. Das ist beispielsweise für Polizisten, die zu Risikogruppen gehören, nicht der Fall.“

Das bekräftigt das Kultusministerium noch einmal mit der Vorgabe, dass Lehrer aus dem Home-Office die Schüler im Fernunterricht unterrichten sollen, ihre Kollegen, die im Präsenzunterricht tätig sind unterstützen sollen sowie für die Schüler erreichbar sein müssen. Die neue Regelung gilt nicht für schwangere Lehrerinnen. Die sind weiterhin vom Unterricht und der Betreuung von Kindern und Jugendlichen befreit. Allerdings werden deren Partner und andere Personen, die mit Menschen mit relevanten Vorerkrankungen in einem Haushalt zusammenleben, nicht mehr generell von der Präsenzpflicht entbunden.

Fast alle Bundesländer sind den Schritt zu einer Attestpflicht bereits gegangen bzw. planen diesen spätestens nach den Sommerferien zu gehen.

(dk)