Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Lebenslange Haft für 47-Jährigen nach Tötung in Au

Grausames Tötungsdelikt hatte Hexentalgemeinde erschüttert

Ein 47-Jähriger aus Au ist vor dem Freiburger Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im Juni vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung und auf der Terrasse, vor den Augen der Nachbarn, auf brutale Weise getötet. Anschließend hatte er erfolglos versucht, sich das Leben zu nehmen. Eine Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet mindestens 15 Jahre Haft.

Von einer Verurteilung wegen Mordes sah das Gericht derweil ab, da es kein Mordmotiv als gegeben sah. Der krebskranke Beschuldigte hatte sich von seiner Partnerin gedemütigt gefühlt, da diese mehrere Affären hatte und ihn verlassen wollte, wie er durch Stalking ihres Telefons erfahren hatte. Der Angeklagte hatte die Frau daraufhin im heimischen Wohnzimmer und anschließend auf der Terrasse mit Messern traktiert und mehrere Blumenkübel auf ihrem Kopf zertrümmert - alles vor den Augen der entsetzten Nachbarschaft. Die Brutalität wertete das Gericht dabei nicht als Akt der Grausamkeit, sonder verwies darauf, dass der Angeklagte es schlicht nicht geschafft habe, den Tod der Frau herbeizuführen.

(br)