Waffe, Pistole, Munition, © Pixabay (Symbolbild)

Landratsamt Ortenau prüft Waffenaufbewahrung in Privathaushalten

Waffenlagerung überprüft, 17 Beanstandungen bei 317 Stichproben

Das Landratsamt Ortenaukreis hat im zurückliegenden Jahr 317 Haushalte von registrierten Schusswaffenbesitzern kontrolliert, um zu prüfen, ob die besagten Waffen und die zugehörige Munition auch sicher und gesetzeskonform aufbewahrt werden. In 17 Fällen sei eine falsche Aufbewahrung beanstandet worden.

Sensibilisieren, wie wichtig eine sorgfältige Aufbewahrung ist."

„Wer Schusswaffen und Munition besitzt, muss gewährleisten, dass diese nicht abhandenkommen und insbesondere Vorkehrungen treffen, dass kein Unbefugter Zugriff darauf hat.“ Andrea Kern, Amtsleiterin des Ordnungsamts im Landratsamt Ortenaukreis stellt klar, welche Auflagen Waffenbesitzer laut Waffengesetz einzuhalten haben. „Schusswaffen und Munition sind in Waffenschränken, welche den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, aufzubewahren“, so Kern.

„Solche Aufbewahrungskontrollen haben eine herausgehobene Bedeutung für die öffentliche Sicherheit“, betont Kern. Die Allgemeinheit solle so vor Waffenmissbrauch geschützt und Waffenbesitzer dafür sensibilisiert werden, wie wichtig eine sorgfältige Aufbewahrung ist. „Wenn Waffen oder Munition nicht gesetzeskonform aufbewahrt werden, können Bußgeldverfahren, Strafanzeigen oder der Widerruf der Waffenberechtigung drohen“, so die Amtsleiterin weiter.

(br)