Grenzübergang, Frankreich, Kontrolle, Polizei, Verkehr, © Oliver Dietze - dpa (Symbolbild)

Landkreise in Südbaden bereiten sich auf mögliche Hochinzidenzgebiete in den Nachbarländern vor

Zwei negative Corona-Tests wöchentlich bei regelmäßigem Grenzübertritt

Sollten Nachbarländer von Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Infektionslage zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden, gelten für Grenzpendler strengere Einreisepflichten. Die Landkreise in Südbaden bereiten sich auf verschiedene Maßnahmen vor.

Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufungen nimmt das Bundesgesundheitsministerium mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium vor. Aufgrund der aktuellen Infektionslage rechnen die Landkreise in Südbaden, dass Frankreich und die Schweiz zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden können.

Die Landratsämter Lörrach, Waldshut, Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis und Breisgau-Hochschwarzwald nutzen die vom Land geschaffene Möglichkeit, die strengeren Vorschriften der aktuellen Corona-Einreiseverordnung des Bundes mittels Allgemeinverfügungen auf das Alltags- und Berufsleben der Grenzregion anzupassen. So soll es Ausnahmen bzw. Erleichterungen von der Test- und Nachweispflicht für bestimmte Personenkreise von Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten geben.

Die Regelung im Detail

Grenzpendler mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich mindestens zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungsstätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, müssen zweimal je betreffender Kalenderwoche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sind es zwei aufeinanderfolgende Tage, genügt ein einzelner negativer Testnachweis. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss die Testung unmittelbar nach Einreise erfolgen. Dasselbe gilt für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder. Von der Testpflicht befreit sind aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst.

Den Landräten sei es wichtig, den grenzüberschreitenden Lebens- und Wirtschaftsraum weiter aufrecht zu erhalten, so Waldshuts Landrat Dr. Martin Kistler:

Sollte die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, käme dies ohne Ausnahmeregelungen erneut einer weitgehenden faktischen Grenzschließung gleich. Eine solche gilt es aber, unter Wahrung des Gesundheits- und Infektionsschutzes zu vermeiden.“

Auch Lörrachs Landrätin Marion Dammann betont, dass ein einheitliches Vorgehen der benachbarten Landkreise von großer Bedeutung für das grenzüberschreitende Miteinander seien.

Das Angebot der Schnelltestungen auch in Arztpraxen und Apotheken soll weiter ausgebaut werden.

(dk)