Landgericht Waldshut: 14 Jahre Haft für Tötung der Ehefrau

Beschuldigter hatte getrennt lebende Frau trotz Kontaktverbot aufgesucht

Vor dem Landgericht Waldshut wurde ein 50-Jähriger am Dienstag (28.11.2023) wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Bonndorf trotz Kontaktverbots aufgesucht und auf offener Straße niedergestochen. Die Frau starb, trotz Reanimationsversuchen eines Nachbarn, der auch den Täter überwältigt hatte, an ihren schweren Verletzungen. 

Im bis auf den letzten Platz gefüllten Verhandlungssaal hatten auch zahlreiche Angehörige des Opfers dem Urteil beigewohnt, das der Angeklagte regungslos zur Kenntnis nahm. Das Gericht bescheinigte dem Mann eine teilweise verminderte Schuldfähigkeit, aufgrund einer Persönlichkeitsstörung. Viel mehr habe nicht für den Beschuldigten gesprochen, weshalb der Strafrahmen am oberen Ende bemessen wurde.

(br)