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Lahr prüft Einsatz von Überwachungskameras gegen Vandalismus

In den Parks waren in den letzten beiden Jahren trotz vieler Gegenmaßnahmen immer wieder Schäden aufgetaucht

Weil alle anderen Maßnahmen bisher nicht die erwünschte Wirkung gezeigt haben, denkt die Stadt Lahr jetzt über einen Einsatz von Videoüberwachung im Bereich des See- und des Bürgerparks nach. Ein entsprechendes Konzept dafür liegt bereits vor und soll am Montag in anderthalb Wochen (25.04.2022) zum Thema im Gemeinderat werden.

Immer wieder hatten in der Vergangenheit Unbekannte Teile der Parkanlagen etwa am römischen Streifenhaus, am Krähennest, an der Sporthalle Plus oder auch am Haus am See zerstört oder beschädigt.

Auch die regelmäßigen Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdiensts, Präventivarbeit durch Sozialarbeiter oder baulicher Maßnahmen wie eine Vergitterung am Streifenhaus konnten daran bis jetzt nichts ändern. Allein an den Gebäuden auf den beiden Parkarealen ist in den letzten beiden Jahren durch Vandalismus ein Schaden in Höhe von rund 40.000 Euro entstanden.

Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass es sich um ein sensibles Thema handelt

Anstatt nun Zäune hochzuziehen, will es Lahrs Erster Bürgermeister Guido Schöneboom lieber mit Videokameras versuchen und so die beiden Gelände grundsätzlich weiterhin für alle offen halten. Die Überwachung damit wäre nach seiner Einschätzung auch kostengünstiger als der verstärkte Einsatz von Sicherheitspersonal. Zunächst wären für die Installation und den Betrieb der Kameras rund 10.500 Euro im städtischen Haushalt vorgesehen. Zum Einsatz kommen sollen sie vor allem dort, wo bisher die größten Schäden zu verzeichnen waren.

Alle Bereiche, die auf den Bildern nicht zum eigentlichen See- beziehungsweise Bürgerpark gehören, sollen technisch ausgeblendet oder geschwärzt werden. Die Videodateien selbst werden verschlüsselt abgespeichert und nach spätestens 72 Stunden wieder gelöscht, wenn es keinen entsprechenden Vorfall gab. Zugriff darauf sollen nur Stadtverwaltung und Sicherheitsbehörden haben. Eine Beschilderung soll Besucher darauf hinweisen, dass sie aufgezeichnet werden.

Schöneboom hält den Vorschlag für verhältnismäßig und angemessen, um im besten Fall durch eine erhoffte abschreckende Wirkung etwas gegen die anhaltenden Sachbeschädigungen zu unternehmen und auch die Aufklärung solcher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für den Fall einer Anzeige zu erleichtern.

(fw)