Kinder, Handy, Smartphone, Technik, Medien, Jugendliche, Schüler, © Armin Weigel - dpa (Symbolbild)

Kinderpornografie auf dem Schulhof: Fallzahlen steigen deutlich an

Verdächtige sind oft selbst minderjährig und sich der Tragweite ihrer Taten nicht bewusst

Ob im Klassenchat oder bei Telegram: Die Zahl der erfassten Verbrechen rund um Kinderpornografie ist in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr sehr deutlich nach oben gegangen. Sie stieg im Vergleich zum Vorjahr von 2416 auf 4873 - ein glatter Zuwachs von 101,7 Prozent, wie eine Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP ergab, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Verdächtigen sind dabei selbst oft noch minderjährig. Die sogenannte Schulhof-Pornografie stellt die Ermittler vor riesige Herausforderungen. Oft sind sich die Verbreiter der strafrechtlichen Relevanz ihrer Taten nicht bewusst.

Beim Großteil der erfassten Delikte geht es um den Besitz und die Verbreitung der Kinderpornografie, aber auch bei Erwerb und Herstellung steigen die Fallzahlen stark. Bei Kinderpornografie handelt es sich etwa um Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Im Bereich der Jugendpornografie stiegen die Deliktzahlen von 389 auf 575 (ein Plus von knapp 48 Prozent). Mit Blick auf die Verbreitung pornografischer Inhalte allgemein stieg die Zahl der Delikte um knapp 77 Prozent von 3.390 auf 5.993 Fälle. Die Aufklärungsquote liegt derzeit bei 96,1 Prozent. Experten gehen aber von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.

Zahl der Täter unter 14 Jahren steigt um 45 Prozent

Kinder und Jugendliche sind bei diesen Delikten stets die Opfer - werden aber auch immer häufiger zu Tatverdächtigen, die selbst pornografische Inhalte verbreiten. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg 2021 quer durch alle Altersgruppen kräftig an, aber zum Großteil handelte es sich um Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Die Zahl der Täter unter 14 Jahren stieg im Südwesten um 45 Prozent auf 762.

Das Innenministerium berichtet auch von einer "massenhaften Verbreitung inkriminierter Inhalte über Messengerdienste" wie Whatsapp. Smartphones sind auf dem Schulhof weit verbreitet. Schüler erhalten Bilder in Whatsapp-Chats, etwa Fotos des gleichaltrigen Freundes oder das «Dickpic» genannte Penisfoto. Schickt eine 13-Jährige ein Nacktfoto als vermeintlichen Liebesbeweis an ihren Freund, gilt das nach dem Gesetz bereits als Kinderpornografie. Gerät das Foto in den Klassenchat, kann sich jedes Mitglied darin strafbar machen. Die Polizei ermittelt dann schnell gegen alle Mitglieder.

Seit Februar sind Anbieter sozialer Netzwerke in Deutschland zudem verpflichtet, Behörden strafbare Inhalte wie Kinderpornografie zu melden, was die Fallzahlen weiter nach oben schießen lassen dürfte. Der Anstieg ist laut Ministerium auch auf die stetig zunehmende Zahl von Verdachtsmeldungen der US-Nichtregierungsorganisation National Center for Missing and Exploited Children zurückzuführen. Diese leitet Hinweise zu Kinder- und Jugendpornografie mit Bezug nach Deutschland an die hiesigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Seit Juli 2021 ist die Verbreitung von Kinderpornografie gesetzlich ein Verbrechen.

Kinder und Jugendliche seien sich der strafrechtlichen Bedeutung "der zum Teil selbst angefertigten Inhalte oftmals nicht bewusst», schreibt das Innenministerium. «Die Motive liegen hierbei zumeist in kinds- bzw. jugendtypischem Fehlverhalten begründet." Während erfahrene Täter Dienste wie Telegram bevorzugten, die sie anonym oder unter Angabe falscher Personalien nutzen könnten, verbreiteten Kinder und Jugendliche die Inhalte meist über ihre gewohnten Nachrichtenkanäle.

Der Ruf nach immer höheren Strafen führt nicht zu weniger Straftaten und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Justiz Einzelfälle nicht mehr im erforderlichen Maß individuell und flexibel aburteilen kann."

Jagen die Ermittler also den Falschen hinterher? Zumindest dürften sie nicht alle Tatverdächtigen über einen Kamm scheren, findet die FDP im Landtag. Der Bund als Gesetzgeber habe den Handlungsspielraum der Justiz beschnitten, um im Einzelfall von einer hohen Freiheitsstrafe absehen zu können, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann. "Der Ruf nach immer höheren Strafen führt nicht zu weniger Straftaten und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Justiz Einzelfälle nicht mehr im erforderlichen Maß individuell und flexibel aburteilen kann."

"Ein jugendlicher Täter, der völlig unbedarft Bilder einer gleichaltrigen Person abspeichert, steigert sein Unrechtsbewusstsein beispielsweise nicht dadurch, dass er direkt zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird", sagt Weinmann. Gerade aber diese Täter würden gefasst, da sie sich im Gegensatz zu erfahrenen Wiederholungstätern nicht auf anonymen Plattformen oder im Darknet bewegten. "Anstatt einer Gleichbehandlung aller Taten, muss Aufklärung, Medienbildung und Präventionsmaßnahmen in Schulen und bei den Eltern einerseits und konsequentes Vorgehen gegen Sexualstraftäter andererseits im Vordergrund stehen."

Die stark steigende Zahl der erfassten Fälle bringt Ermittler jedenfalls an ihre Grenzen. Das Innenministerium berichtet, mehrere hundert Terabyte Material pro Polizeipräsidium und Jahr seien keine Seltenheit. Die Liberalen fordern von der Landesregierung deshalb, künstliche Intelligenz im Kampf gegen Kinderpornografie verstärkt zu nutzen. "Je mehr Material durch KI-Programme gesichtet und ausgewertet werden kann, desto besser können auch die extremen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten, die sich damit beschäftigen, abgemildert werden", sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Julia Goll.

Das Land ist auf dem Weg: Ein Pilotprojekt eines baden-württembergischen Polizeipräsidiums, bei dem kinderpornografisches Material per künstlicher Intelligenz vorsortiert wurde, soll nach Angaben des Ministeriums nun auf vier weitere Präsidien ausgeweitet werden.

(dpa/br)