Silvester, Sekt, Anstoßen, Champagner, Feiern, Party, Neujahr, Alkohol, © Frank Rumpenhorst - dpa-tmn / dpa (Symbolbild)

Kindergeld, Wohngeld, 49-Euro-Ticket: Das ändert sich 2023

Manches kommt, manches fällt weg und vieles bleibt beim Alten

Das neue Jahr ist da und wieder einmal tritt eine Reihe von Änderungen in Kraft. Die Strom- und Gaspreisbremse kommt, Hartz IV fällt weg. Und das sind bei Weitem nicht die einzigen Neuerungen 2023. Ein Überblick

49-Euro-Ticket

Der Nachfolger für das 9-Euro-Ticket kommt: Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit mitfahren können. Wann das 49-Euro-Ticket startet, ist noch unklar. Als Termin ist der 01.04.2023 im Gespräch. Bund und Länder hatten lange um die Finanzierung des "Deutschlandtickets" gerungen. Noch immer herrscht Uneinigkeit über das Für und Wider.

Strom- und Gaspreisbremse

Entlastung für viele Gas- und Stromkunden: Ab März dieses Jahres sollen die geplanten Preisbremsen starten. Beim Gas sollen Verbraucher bis 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für alles, was darüber hinaus verbraucht wird, müssen die Kunden dann den vollen vom Gasanbieter angesetzten Preis bezahlen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Bürgergeld statt Hartz IV

Statt Hartz-IV gibt es künftig das Bürgergeld. Wer soziale Leistungen bezieht, erhält in Zukunft mehr als 50 Euro mehr. Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Reform betrifft knapp fünf Millionen Menschen sowie 405 Jobcenter mit fast 75.000 Beschäftigten. Das Gesetz wird in zwei Schritten umgesetzt, der zweite folgt im Juli. Durch die Reform sollen sich Jobcenter künftig besser um Menschen ohne Arbeit kümmern können.

Rentenerhöhung

Für Rentnerinnen und Rentner gibt es ab Juli 2023 aller Voraussicht nach mehr Geld - in Westdeutschland ab rund 3,5 Prozent, im Osten 4,2 Prozent. Gesetzlich verankert sind diese Steigerungen allerdings noch nicht. Dies soll im Frühjahr geschehen.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag, von dem Familien mit höherem Einkommen profitieren - ebenso wie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder. 

Wohngeld

Im Schnitt steigt das Wohngeld um 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Auch wer keine Sozialleistungen bezieht, sondern einfach über zu wenig Geld verfügt, soll Wohngeld beantragen können. Vereinfachte Antragsverfahren sollen eine schnelle Auszahlung gewährleisten. Kommt es zu Verzögerungen, wird das Wohngeld rückwirkend ausbezahlt. Kommunen und Länder rechnen nicht mit einer rechtzeitigen Auszahlung.

Mehrwegpflicht

Restaurants und Cafés ab einer Fläche von 80 Quadratmetern und fünf Mitarbeitenden müssen für Getränke zum Mitnehmen ab Januar Mehrwegverpackungen anbieten. Für Speisen zum Mitnehmen muss es Alternativen für Einwegverpackungen aus Kunststoff geben. Für die Mehrwegoption dürfen den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen, Betriebe dürfen jedoch Pfand erheben. Kleine Betriebe mit weniger als fünf Angestellten sind ausgenommen.

Elektronische Krankmeldung

Arbeitgeber benötigen im Krankheitsfall künftig nicht mehr den klassischen "Gelben Zettel" als Krankmeldung, sondern beteiligen sich am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte wird ab dem 1. Januar direkt von den Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann sie dort digital abrufen. So soll auch eine elektronische Patientenakte entstehen, auf die Patienten selbst zugreifen und beispielsweise Test- oder Laborergebnisse einsehen können.

Steigende Krankenkassenbeiträge

Für Versicherte werden die Krankenkassenbeiträge um rund 0,3 Prozent erhöht auf im Schnitt 16,2 Prozent des Netto-Einkommens. Achtung: Die Kassen sind in diesem Jahr nicht verpflichtet, schriftlich über die Erhöhung zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht für Beitragszahler bei Erhöhungen bleibt bestehen.

Impfpflicht für Pflegekräfte entfällt

Seit März vergangenen Jahres waren Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen verpflichtet, sich gegen Corona impfen zu lassen. Diese Auflage fällt zum Jahreswechsel weg.

Vermieter zahlt bei Klimaabgabe fürs Heizen mit

Vermieter müssen sich in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter für das Heizen seines Mieters übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen. Die Beteiligung der Vermieter soll für diese einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.

Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne, beziehungsweise 22,09 Cent je Liter, greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

Lieferkettengesetz

Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten gilt ab Januar das Lieferkettengesetz. Mit seiner Hilfe sollen Menschenrechte in internationalen Lieferketten geschützt werden. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. In diesem Jahr gilt die Regelung bereits für rund 600 große deutsche Firmen, ab 2024 werden es knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sein. Auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Deutschland müssen sich an das neue Gesetz daran halten. Wer Kinderarbeit, sittenwidrige Löhne oder Umweltsauereien bei Zulieferern billigend in Kauf nimmt, muss mit Bußgeldern in Millionenhöhe rechnen.

Tierwohllabel

Ebenfalls in diesem Jahr in Kraft treten soll die Regelung eines bundesweit einheitlichen und verpflichtenden Tierwohllabels. Dies gilt zunächst nur für Schweinefleisch, das bundesweit am häufigsten verzehrte Fleisch. Vorgesehen ist ein fünfstufiges Label, sofern Tiere in Deutschland gehalten und verkauft werden. Auch für andere Tiere, deren Fleisch und Produkte als Lebensmittel verzehrt oder sonstwie verarbeitet werden - darunter Rinder oder Geflügel - soll das Siegel folgen.

(br)