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Keine rechtlichen Konsequenzen nach verhinderter Abschiebung in Müllheim

Die Polizei in Südbaden will nicht gegen die Flüchtlingshelfer vorgehen, die in Müllheim eine Abschiebung verhindert haben. Die Aktion kann zwar als Straftat gewertet werden, die Beamten haben aber keine Personalien aufgenommen. Die rund 50 Frauen und Männer hatten Anfang der Woche die Eingänge zu einem Flüchtlingsheim besetzt.

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