Maskenpflicht, Mund-Nasen-Schutz, Corona, Pandemie, © Tobias Hase - dpa (Symbolbild)

Keine Maskenpflicht mehr in der Lörracher Innenstadt

Allgemeinverfügung des Landkreises außer Kraft getreten

In den Innenstädten von Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim sind medizinische Masken jetzt keine Pflicht mehr. Der Landkreis hat die entsprechende Allgemeinverfügung am Dienstag (01.06.2021) außer Kraft gesetzt.

Im Landkreis Lörrach liegt die Inzidenz bei 42 und damit am siebten Tag in Folge unter 50. Deshalb hat der Landkreis die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht außer Kraft gesetzt. Somit müssen Bewohner und Gäste der Innenstädte keine Maske mehr in den Fußgängerzonen tragen.

In den Geschäften und der Gastronomie gilt die Maskenpflicht aber nach wie vor.

(dk)