Keine Maskenpflicht auf Schulhöfen in Südbaden

In Prüfungssituationen kann die Maske ebenfalls abgenommen werden

Die Aufregung an den südbadischen Schulen war groß am Montag (19.10.2020): Maskenpflicht auch im Unterricht. Nach den ersten Tagen und Erfahrungen hat das Kultusministerium die Maßnahmen etwas gelockert. Während der Pause im Schulhof, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt. Auch in Prüfungssituationen muss keine Maske getragen werden.

Ab der fünften Klasse muss an den Schulen in Südbaden ständig eine Maske getragen werden. Vor allem aus dem Lager der Eltern kam deswegen herbe Kritik. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat deshalb auf den Schulhöfen die Maskenpflicht etwas gelockert:

Wir reagieren damit auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis. Darüber stellen wir nochmals in der Verordnung klar, dass die Maskenpflicht selbstverständlich nicht beim Essen und Trinken gilt.“

Künftig darf die Maske während der Pause im Schulhof abgenommen werde. Allerdings nur wenn der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt. Auch in den Zwischen- und Abschlussprüfungen muss keine Maske getragen werden.

Außerschulische Nutzung der Schulen wieder möglich

Für viele Musikschulen und Volkshochschulen war die erneute Schließung der Schulen für ihr Angebot ein harter Schlag. Auch hier hat das Kultusministerium nachgebessert und kehrt zur alten Praxis zurück. Das bedeutet, dass hier wieder die Regelungen gelten, die bereits vor der Pandemiestufe 3 galten (§ 5 Corona-Verordnung Schule). Räume und Plätze der Schule dürfen also wieder für nichtschulische Zwecke genutzt werden, vorausgesetzt, dass schulische und nichtschulische Nutzer sich nicht begegnen und eine Reinigung zwischen den Angeboten erfolgt.

(dk)