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Keine Anklage gegen Artisten, der Kollegin im Europa-Park getötet haben soll

Tatverdacht gegen den Angeklagten konnte nicht bestätigt werden - wohl aber Beseitigung der Leiche

Das Schwurgericht des Freiburger Landgerichts hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen 30-jährigen Kubaner abgelehnt, der im Europa-Park als Artist gearbeitet hat und nun aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Der Vorwurf des Totschlags konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Ihm war zur Last gelegt worden, seine 33-jährige Artistenkollegin und Lebensgefährtin im April 2019 in einem gemeinsam benutzten Wohnwagen erdrosselt zu haben.

Streit soll Grund für die Tötung gewesen sein

Ein Streit über die künftige künstlerische Zusammenarbeit und die Zukunft der Partnerschaft soll Anlass des Tötungsdeliktes gewesen sein. Anschließend habe der Mann die Leiche in einen Plastiksack verpackt, mit Gewichten beschwert und im nahe gelegenen Altrhein versenkt, wo sie am 18. Mai von zwei Anglern entdeckt wurde.

Aus Sicht des Schwurgerichts konnte der hinreichende Tatverdacht schlussendlich nicht bestätigt werden. Auch nach intensiven rechtsmedizinischen und toxikologischen Untersuchungen sei es nicht möglich gewesen, die Ursache für den Tod der Frau festzustellen, heißt es in einer Mitteilung des Freiburger Landgerichts. Auch für eine Gewaltanwendung lägen keine Anzeichen vor. Sehr wahrscheinlich habe der 30-Jährige die Leiche verpackt und im Altrhein versenkt. Die Tötung konnte dem Mann allerdings nicht stichhaltig nachgewiesen werden, ebensowenig wie ein tragfähiges Motiv.

Keine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

Eine Haftentschädigung stehe ihm nicht zu, da er seine Inhaftierung selbst verursacht habe, indem er die Leiche beseitigt und sich damit selbst dringend tatverdächtig gemacht habe. Die Entscheidung des Schwurgerichts ist nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche mittels einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Wegen drei Fällen von Computerbetrug wird derweil das Verfahren gegen den Angeklagten vor dem Amtsgericht Ettenheim eröffnet. Er soll unberechtigt Geld vom Konto des Opfers abgehoben haben.

(br)