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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechtsextremen NPD abgeschmettert. Die Partei hatte gegen Bundespräsident Gauck geklagt. Gauck hatte im August 2013 gesagt, es müsse Bürger geben, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Die NPD sieht das als Verletzung der parteipolitischen Neutralität.