Maskenpflicht, FFP2-Maske, Unterricht, Klassenzimmer, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Kanton Basel-Stadt verstärkt Corona-Maßnahmen

Wieder Maskenpflicht in den Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen

Im Kanton Basel-Stadt gibt es ab Mittwoch (24.11.2021) verschärfte Maßnahmen gegen das Corona-Virus. Schülerinnen und Schüler müssen wieder eine Maske um Unterricht tragen, Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen müssen sich mit dem Corona-Zertifikat ausweisen.

Die Neuinfektionen und Hospitalisierungen steigen in Basel-Stadt stark an und haben sich in den letzten zwei Wochen beinahe verdoppelt. Deshalb hat der Regierungsrat den sogenannten Maßnahmenmix zur Bekämpfung der Pandemie verstärkt.

Von Mittwoch (24.11.2021) an gilt an allen Basler Schulen wieder eine Maskenpflicht ab der 5. Primarschulklasse. Davon ausgenommen sind Geimpfte oder Genesene.

In den Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen werden eine Zertifikatspflicht sowie eine Maskenpflicht für Besuchende eingeführt - das entspricht einer 3G-Regelung. Diese gilt auch für die Mitarbeiter der Einrichtungen. Für nicht geimpfte oder genesene Personen soll eine regelmäßige Testpflicht eingeführt werden.

Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Januar 2022.

(dk)