FC Basel, © Pixabay

Jedes Heimspiel des FC Basel hat die Polizei zuletzt fast 63.000 Euro gekostet

Die Einsatzkräfte blicken in Basel erneut auf ein besonders ruhiges Fußballjahr zurück

Jedes Heimspiel des FC Basel hat im vergangenen Jahr bei der Polizei zu Einsatzkosten von rund 63.000 Euro geführt. Zu diesem Ergebnis kommt am Dienstag (08.02.2022) die schweizerische Kantonspolizei Basel-Stadt, nachdem sie alle Einsätze rund um die großen Fußballspiele in der Nordwestschweiz ausgewertet hat. Das gilt sowohl für die Basler Partien in der Super League als auch für die Teilnahme an Wettbewerben.

Der errechnete Betrag ist zwar eine fast doppelt so hohe Geldsumme, wie noch im Jahr 2020. Damals war aber der Spielbetrieb durch die Maßnahmen in der Corona-Pandemie noch eingeschränkter als zuletzt. Daher waren auch die Sicherheitskräfte rund um die Spiele diesmal deutlich weniger gefragt. Sie sprechen deshalb rückblickend von einem äußerst ruhigen Fußballjahr.

Zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2021 hat der Schweizerische Fußballverband nur ein einziges Stadionverbot in Basel angeordnet, das für die Polizei zu kontrollieren galt: Während eines live übertragenen Meisterschaftsspiels hatte sich ein Pressevertreter rassistisch gegenüber einem Spieler geäußert und flog dafür dauerhaft aus dem Stadion. Der FC Basel 1893 selbst musste im letzten Jahr hingegen kein eigenes Stadionverbot aussprechen.

Mit weniger Fans im Stadion sinkt verständlicherweise auch die Zahl der Zwischenfälle rapide

Und auch bei den so genannten Rayonverboten waren die Einsatzkräfte 2021 nicht mehr gefragt. Während 2020 noch zwei solcher Fälle aufgetreten waren, hat die Kantonspolizei diesmal davon keinen Gebrauch machen müssen. Ein Rayonverbot bedeutet, dass sich ein Fußballfan nach einem Fehlverhalten auch nicht in einem bestimmten Umfeld um das Stadion aufhalten darf. Der Unterschied zum Stadionverbot ist, dass sich dieses allein auf die Austragungsstätte selbst bezieht, aber nicht auf die Umgebung.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat im Zusammenhang mit Fußballspielen fünf Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen der schweizerischen Tatbestände Körperverletzung, Tätlichkeiten, Hausfriedensbruch und Rassendiskriminierung.

(fw)