Flugzeug, BadenAirpark, Abschiebung, © Daniel Maurer - dpa (Symbolbild)

Innenminister Strobl rechtfertigt Abschiebepraxis in Baden-Württemberg

Konkret geht es um die Frage, was mit gut integrierten und arbeitenden Asylbewerbern ohne konkretes Bleiberecht passieren soll

Die grün-schwarze Landesregierung wehrt sich gegen Vorwürfe zu ihrer Abschiebe-Praxis bei bestimmten Asylbewerbern. Zur Kritik, dass die Behörden auch immer wieder arbeitende und gut integrierte Flüchtlinge aus Baden-Württemberg in ihr Herkunftsländer abschieben würden, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Mittwoch (29.01.2020):

Wir priorisieren, wo wir es können. [Aber] Ermessen kann man nur dort ausüben, wo es auch ein Ermessen gibt.

Demnach nutze die Landesregierung bereits den rechtlichen Spielraum aus, um die Menschen auch im Land zu behalten, die willig sind, sich mit ihren Fähigkeiten einzubringen und in das kulturelle Leben einzufügen. Strobl betont, dass die Interessen von Unternehmen und Flüchtlingen in Arbeit dabei sehr ernst genommen würden. Trotzdem sei Deutschland ein Rechtsstaat und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Willkür herrschen.

Grüne und CDU hatten sich Mitte Dezember darauf geeinigt, eine Bundesinitiative zur Ausweitung des Bleiberechts auf den Weg zu bringen.

In den letzten Tagen hatten die Koalitionspartner in Stuttgart jedoch darüber gestritten, wie sie bis dahin mit gut integrierten und arbeitenden Asylbewerbern umgehen sollen. Unter anderem hatten Organisationen aus der Flüchtlingshilfe öffentlich den Eindruck geäußert, dass aus ihrer Sicht häufig die "Falschen" abgeschoben werden.

(fw) / dpa