Rollator, Seniorin, Rentnerin, Pflege, Altenpflege, Heim, Betreuung, © Christoph Schmidt - dpa (Symbolbild)

In manchen Pflegeheimen ist bislang kaum ein Bewohner geboostert

Im Ortenaukreis gibt es etwa Pflegeeinrichtungen, in denen kein Betreuter eine Auffrischungsimpfung erhalten hat

Obwohl gerade bei Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen in der Vergangenheit besonders viele Menschen gestorben sind, weisen die Bewohner vieler solcher Einrichtungen in Baden-Württemberg weiterhin große Lücken beim Impfschutz auf. Das geht am Donnerstag (03.03.2022) aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums in Stuttgart auf Anfrage der SPD hervor.

Im landesweiten Schnitt haben bei den Altenpflegeheimen im Südwesten rund 77,5 Prozent aller Bewohner eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten und 51,4 Prozent aller Mitarbeiter. Allerdings gibt es dabei deutliche Ausreißer nach oben und unten.

So existieren beispielsweise im Ortenaukreis Einrichtungen, bei denen kein einziger Heimbewohner geboostert wurde. Insgesamt liegen die südlichen Landkreise Badens aber weitgehend im Mittelfeld der Erhebung. Die niedrigste Booster-Quote weisen im Durchschnitt derzeit die Bewohner von Heimen in Konstanz (67 Prozent) und Ravensburg (68 Prozent) auf.

Scharfe Kritik und dringender Appell an Gesundheitsminister Manne Lucha

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch nannte die Zahlen alarmierend: Dass immer noch durchschnittlich jeder vierte in Pflegeheimen Wohnende nicht geboostert ist, sei kein Erfolg, sondern fahrlässig. Schließlich gehe es gerade in Pflegeheimen während der Pandemie um das Überleben vulnerabler Gruppen.

Weitere Corona-Tote in den Heimen dürfe es aus Stochs Sicht angesichts der mittlerweile breit verfügbaren Schutzmaßnahmen nicht mehr geben. Er hält es für unverantwortlich, wenn Menschen sterben müssen, weil das Land nicht alles für ihren Schutz getan hat.

In der Pflege-Branche wird schon bald die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht greifen. Ungeimpfte Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeheimen müssen sich dann vor dem Inkrafttreten zum 16. März 2022 immunisieren lassen, um weiter arbeiten zu dürfen.

(fw) / dpa