In Gundelfingen finden Schüler 30.000 Euro auf der Straße

Für die Jugendlichen war es wohl der Fund ihres Lebens:

Sechs Schüler im Alter von 12 und 13 Jahren haben am Morgen in Gundelfingen einen riesigen Bargeldfund gemacht. Mitten auf der Straße haben die Schüler mehrere Geldbündel mit einem Gesamtwert von rund 30.000 Euro entdeckt und bei der Polizei abgegeben - bestätigt eine Behördensprecherin am Mittwochvormittag auf baden.fm-Anfrage. Wem das Geld gehört, das steht noch nicht fest.

Genauer Fundort ist unbekannt

Die Ermittler versuchen nun den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen. Wahrscheinlich hat er es zwischen der Gärtnerei an der Alten Bundesstraße und dem Ortsausgang von Gundelfingen verloren. Sollte der rechtmäßige Eigentümer gefunden werden, haben die Schüler nach deutschem Recht in diesem Fall unter Umständen einen Anspruch auf Finderlohn von bis zu 910 Euro. Nachdem die Polizei den Fund entgegengenommen hatte, gab es für die Kinder ein Entschuldigungsschreiben: Sie waren eigentlich gerade auf dem Weg zur Schule. Die Polizei geht aber davon aus, dass der Lehrer sie aufgrund dieses trifftigen Grundes eher loben als tadeln wird - heißt es im Polizeibericht.

Der Anspruch auf Finderlohn ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Wer hier eine verlorene Sache an sich nimmt und dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, darf nach §971 BGB eine bestimmte Summe verlangen. Diese richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes: Bei Objekten von bis zu 500 Euro gibt es pauschal 5 Prozent des Wertes. Bei teureren Fundsachen wird hingegen gestaffelt. Zuerst gibt es hier 25 Euro (= 5 Prozent von 500 Euro), plus 3 Prozent von allem, was über diese 500 Euro hinausgeht. Wer eine gefundene Sache einfach behält, macht sich unter Umständen wegen Fundunterschlagung strafbar. Sonderregeln gibt es für Tiere oder Dinge, die in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden liegengelassen wurden.

Tickets
Nachrichten