Hussein K, Dreisammord, Freiburg, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Hussein K. muss nach Dreisammord lebenslang ins Gefängnis

Das Freiburger Landgericht hat Hussein K. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah außerdem die besondere Schwere der Schuld als gegeben. Eine anschließende Sicherungsverwahrung steht unter Vorbehalt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Hussein K. im Oktober 2016 die Studentin Maria L. überfallen, vom Fahrrad gestoßen, vergewaltigt und ermordet hat. Die 19-Jährige war nachts allein auf dem Weg von einer Studentenparty nach Hause, als sie Opfer des Verbrechens wurde. Sie ertrank nach der Vergewaltigung in der Dreisam.

Der Prozess hat mehr als ein halbes Jahr gedauert

Mehr als ein halbes Jahr hat der Prozess zum gewaltsamen Tod der Freiburger Studentin Maria L. gedauert. Es gab 24 Verhandlungstage. Der Fall wurde bis ins kleinste Detail aufgearbeitet. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Sebastian Glathe, sprach von einem „hochemotionalen Prozess“. Sein Mandant Hussein K. nahm daran äußerlich weitgehend regungslos teil. Auch das Urteil nahm er ohne erkennbare Emotionen zu Kenntnis.

Hussein K. wurde rund sieben Wochen nach der Tat festgenommen. Spuren von ihm fanden sich am Tatort. Das Verbrechen in Freiburg hatte eine bundesweite Debatte über die liberale deutsche Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Das Alter des Angeklagten war ein wichtiges Thema der Beweisaufnahme

Bei der Beweisaufnahme ging es neben der Tat vor allem um das Alter des Angeklagten. Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere als Flüchtling nach Freiburg gekommen. Er gab an, 16 oder 17 Jahre alt sein und aus Afghanistan zu stammen. Überprüft wurden diese Angaben nicht. K. bekam Unterstützung und lebte bei einer Pflegefamilie. Genaue Angaben zu seinem Alter machte er auch im Prozess nicht, gab aber zu Prozessbeginn zu, gelogen zu haben, was sein Alter angeht.

Das Gericht ist sich sicher, dass Hussein K. zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt. Es konnte aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er auch schon über 21 Jahre alt war.
Deswegen musste das Gericht annehmen, dass Hussein K. die Tat als Heranwachsender begangen hat. Trotzdem wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, weil seine Persönlichkeit nach Ansicht des Gerichts im Wesentlichen ausentwickelt ist. Die Sicherungsverwahrung kann aber nur unter Vorbehalt stehen, weil er nicht zweifelsfrei über 21 ist.

Wegen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist aber trotzdem ausgeschlossen, dass Hussein K. nach 15 Jahren Haft auf Bewährung freikommen könnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Sebastian Glathe will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und hat dann eine Woche Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. Nach dem Prozess sprach Glathe von einem "klug und sorgfältig begründeten Urteil".

 

Urteilsverkündung im Freiburger Dreisam-Mordprozess

 

Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben.

Die Tat selbst ist unstrittig. Das haben vor Gericht der Oberstaatsanwalt, der Vertreter der Nebenklage und der Verteidiger in ihren Plädoyers betont.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Ferieninsel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, wurde aber schon im Oktober 2015 vorzeitig gegen Auflagen entlassen. Er tauchte unter und kam nach Deutschland.

 

(rg/dz)

Anwalt von Marias Eltern zum Urteil