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„Hanfnah“-Inhaber wegen Handels mit CBD-Blüten vor Gericht

Handel mit nicht berauschendem Cannabis landet vor dem Richter

Dieses Verfahren hat das Zeug zum Präzedenzfall: Vor dem Freiburger Amtsgericht wird seit Dienstag (5. Mai 2020) gegen den Inhaber der Ladenkette "Hanfnah" verhandelt. In den auf Cannabis-Produkte spezialisierten Läden soll er CBD-Blüten vertrieben, über einen Online-Shop CBD-Haschisch verkauft haben. CBD-Produkte haben keine psychoaktive Wirkung und sind per se nicht verboten. Dennoch droht ihm eine Haftstrafe.

Bei der Strafbarkeit werde mit zweierlei Maß gemessen

Tobias Pietsch ist Inhaber der Ladenkette "Hanfnah" mit Filialen in Freiburg und Lahr. Darin verkauft der 36-Jährige alles rund um das Thema Cannabis - jedoch kein berauschendes Haschisch oder Marihuana. Wohl jedoch handelte Pietsch mit sogenanntem CBD-Cannabis. CBD ist der nicht psychoaktive Wirkstoff im Hanf. Der Anteil des berauschenden THC (Tetrahydrocannabinol) ist verschwindend gering und liegt unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,2 Prozent. Verarbeitete CBD-Produkte sind frei verkäuflich. Der Absatz steigt. Sie können Entzündungen hemmen und zum allgemeinen Wohlbefinden beitragen. Das Rohprodukt, das die gleichen Inhaltsstoffe enthält, darf hingegen nicht an den Endverbraucher abgegeben werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Pietsch deshalb unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln vor.

Pietsch geht von Beginn an offensiv mit der Anklage um. In mehreren Facebook-Beiträgen machte er die für ihn unbegründeten Vorwürfe öffentlich. Der Lahrer kritisiert die unklare Rechtslage für CBD und das generelle Verbot von Cannabis - insbesondere, wenn man sich mit dem Produkt nicht berauschen könne. Beispielsweise dürfe er Tees vertreiben, die exakt die gleichen Inhaltsstoffe haben, wie die Cannabisblüten.

Gründerpreis und Anklage

2015 hatte Pietsch in Lahr seinen ersten Laden eröffnet. 2017 kam die Filiale in Freiburg. Interessant: 2019 wurde Pietsch mit dem Gründerpreis der Stadt ausgezeichnet. Wenige Wochen zuvor hatte die Polizei seine Läden in Lahr und Freiburg durchsucht und knapp 3,8 Kilogramm CBD-Cannabis beschlagnahmt. Insgesamt wurden Waren im Wert von rund 25.000 Euro sichergestellt.

Vor dem Amtsgericht Freiburg beginnt nun der Prozess. Angesetzt sind zwei Verhandlungstage. Eine Freiheitsstrafe "nicht unter einem Jahr und maximal 15 Jahre" drohen dem Unternehmer. Er selbst wolle dem Gericht so manche Frage zur in seinen Augen drakonischen und nicht mehr zeigemäßen Strafverfolgung stellen - unter anderem die regional unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Behörden.

Inhaber will notfalls durch die Instanzen gehen

Vor dem Gerichtsgebäude trafen sich vor der Verhandlung 20 Personen, um öffentlich auf die Verfolgung Pietschs aufmerksam zu machen. Der Angeklagte selbst glaubt nicht, dass so er im Namen des Volkes verurteilt wird, wie er in einem Facebook-Video mitteilt. Er habe darum gebeten, das Verfahren nach Artikel 100 des Grundgesetzes vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ein Urteil gegen ihn würde er juristisch Anfechten.

(br)