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Haftstrafe für 66-Jährigen Lebensgefährten nach Leichenfund in Offenburg

Der Mann soll über Monate hinweg mit der Leiche im selben Haus gelebt und ihren Tod verschleiert haben

Ein 66 Jahre alter Mann aus Offenburg muss voraussichtlich für dreieinhalb Jahre hinter Gitter, nachdem er monatelang mit der Leiche seiner Partnerin im selben Haus gelebt hatte. Das Landgericht hat den Angeklagten am Dienstag (30.06.2021) wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Computerbetrugs in 25 Fällen zu dieser Haftstrafe verurteilt.

Das Gericht kam am Ende des Verhandlung zu der Überzeugung, dass der Mann im August 2020 mit seiner 71 Jahre alten Lebensgefährtin in Streit geraten war. Die Staatsanwaltschaft hat ihm vorgeworfen, dass er sie gewürgt hat und sie dabei gestürzt und gestorben ist. Anstatt die Rettungskräfte zu alarmieren habe er den Tod anschließend verschleiert, so der Vorwurf.

Bargeld vom Konto der Verstorbenen abgehoben

Eine Operation, eine Reise oder abgesagte Flüge: Gegenüber Nachbarn hatte der Angeklagte immer wieder neue Gründe vorgeschoben, um den Fragen nach dem Verschwinden der Frau auszuweichen.

In den Wochen darauf soll der bereits wegen Betrugs vorbestrafte Mann mit der EC-Karte der Verstorbenen immer wieder Geld im Gesamtwert von mehreren tausend Euro abgehoben haben.Erst nach Hinweisen der besorten Nachbarn hatte die Polizei schließlich die stark verweste Leiche in dem Haus in Offenburg gefunden. Eine Tötung konnte da nicht mehr nachgewiesen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können innerhalb einer Frist Rechtsmittel dagegen einlegen.

dpa / (fw)