JVA, Gefängnis, Freiburg, Haft, © Patrick Seeger - dpa

Haft- und Geldstrafen nach Drogenhandel in Freiburger Gefängnis

Neben einem Häftling war offenbar auch eine ehemalige Justizbeamte an den illegalen Machenschaften beteiligt

Das Freiburger Landgericht hat am Freitag (09.04.2021) eine frühere Justizbeamtin, sowie einen Häftling verurteilt, weil sie offenbar in Drogengeschäfte im Gefängnis verstrickt waren. Das Gericht geht davon aus, dass die damalige Beamtin in den Jahren 2018 und 2019 zwei Mal Rauschgift und verbotene Gegenstände wie ein Handy in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt haben soll. Vom jüngeren Bruder eines Insassen hat sie dafür zusammengerechnet 2500 Euro erhalten, heißt es in der Anklage.

Hinter Gittern soll der 33-jährige ältere Bruder die Drogen dann weiterverkauft haben. Aufgeflogen war der illegale Betäubungsmittelhandel in der JVA demnach, als die frühere Mitarbeiterin sich ein drittes Mal bereiterklärt hatte, verbotene Gegenstände einzuschleusen. Sie hätte dafür angeblich weitere 1500 Euro als Bestechungsgeld erhalten sollen.

Bewährungsstrafen bei Urteil mit mehr als zwei Jahren Haft nicht mehr möglich

Wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum Drogenhandel muss die 36-jährige Ex-Justizvollzugskraft nun voraussichtlich zwei Jahre und drei Monate ohne Bewährung hinter Gitter, sowie 4000 Euro Strafe zahlen.

Auf den schon einmal wegen eines anderen Verbrechens verurteilten mutmaßlichen Drogendealer kommt wegen Bestechung und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine zusätzliche Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren zu. Er muss außerdem in eine Entziehungsanstalt.

Sein 22 Jahre alter, jüngerer Bruder kommt wegen Beihilfe mit einer Geldstrafe von 1500 Euro nach Jugendstrafrecht davon. Ein weiterer Mithäftling wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger der Angeklagten in dem Verfahren können dagegen Rechtsmittel einlegen.

dpa / (fw)