Gutachten bestätigt Vorgehen der Feuerwehr Achern bei Chemikalienbrand

Beim Löschen eines brennenden Chemie-Lagers war 2014 giftiger Schaum ins Erdreich eingedrungen

Die Feuerwehr Achern hatte im bei einem Einsatz vor rund sieben Jahren richtig gehandelt, als sie ein brennendes Chemikalienlager mit einem umweltschädlichen Schaummittel gelöscht hat - so das Ergebnis einer zweiten Stellungnahme eines Gutachters, das der Ortenaukreis am Montagnachmittag (29.11.2021) präsentiert hat.

Die Einsatzkräfte hatten demnach kaum eine andere Wahl als im August 2014 zu dem PFC-haltigen Schaum greifen, um zu verhindern, dass sich bei dem Feuer Gefahrstoffe weiter ausbreiten. Allerdings war der Schaum dabei über eine unversiegelte Fläche vor der brennenden Halle ins Erdreich eingedrungen. Als Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde hatte das Landratsamt deshalb im Nachgang zu prüfen, wer für die Sanierung des Bodens und des Grundwassers und die damit verbundenen Kosten in Höhe von rund 750.000 Euro aufkommen muss.

Anders als das erste in Auftrag gegebene Gutachten kam der beauftragte Professor für Security und Safety Engineering an der Hochschule Furtwangen nun zu dem Ergebnis, dass der Einsatz des polyflourierten Schaummittels angesichts der Umstände des Feuerwehreinsatzes angemessen und kein pflichtwidriges Verhalten war.

Behörden und auch andere Feuerwehren sind nach dem Gutachten froh über Klarheit

Die Feuerwehrleute hätten sich an die Vorgaben zur Verwendung des Stoffes gehalten und im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs gehandelt, so der Gutachter. Der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises Nikolas Stoermer zeigte sich über diese fachliche Einschätzung erleichtert:

Ich bin froh, dass der unabhängige Experte in seiner sachlich fundierten Stellungnahme zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass die Feuerwehr Achern nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat. Dies rückt die wertvolle Arbeit der vielen Ortenauer Feuerwehrmänner und -frauen wieder ins richtige Licht.

Dass diese unberechtigt in Haftung genommen würden, sei nicht vertretbar, findet Stoermer außerdem. Es sei richtig und wichtig gewesen, dass sich Kreis und Umweltministerium nach offenen Fragen während dem ersten Gutachten darauf geeinigt hatten, auch noch ein zweites in Auftrag zu geben, um den Sachverhalt noch einmal neu aufzurollen und diesmal vollständig ermitteln und bewerten zu können.

Nach Bekanntgabe des neuen Gutachtens folgen jetzt laut Landratsamt noch weitere Gespräche mit den anderen Beteiligten des Verfahrens. Begleitend dazu werden weitere Bodenproben entnommen, um den genauen Schadensherd weiter eingrenzen zu können und die geplanten Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten.

(fw)